Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 159 - 17.09.2013

Gutes Ergebnis für Leiharbeitsbeschäftigte

Zum Abschluss der Tarifverhandlungen über die Tarifverträge in der Leiharbeit zwischen den DGB Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP erklärte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, in Berlin:

„Es waren zähe Verhandlungen seit Mitte März diesen Jahres, aber wir sind letzte Nacht endlich zu einem Abschluss gekommen. Dank der Gewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit ist es gelungen, für Hunderttausende von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern relevante Verbesserungen in den Tarifverträgen zu erreichen.

Von Anfang an war es für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit klar, dass keinem Ergebnis zugestimmt wird, das nicht die 8,50 Euro als unterste Entgeltgruppe festschreibt. Damit haben wir zugleich die Lohnuntergrenze für den Branchenmindestlohn in der Leiharbeit festgelegt. Diese unterste Haltelinie für die Bezahlung von Leiharbeitsbeschäftigten musste her – und wir haben unser Ziel erreicht.

Darüber hinaus ist es gelungen, den Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten als Streikbrecher in bestreikten Betrieben zu unterbinden. Das war für die DGB-Tarifgemeinschaft von zentraler Bedeutung. Und das stärkt die Gewerkschaften. In der Zukunft wird damit verhindert, dass Kolleginnen und Kollegen von den Arbeitgebern eingesetzt werden können, um das grundgesetzlich geschützte Streikrecht zu unterwandern.

Auch die missbrauchsanfälligen Entgeltgruppenbeschreibungen in den untersten Entgeltgruppen EG 1-4 konnten zugunsten der Beschäftigten geändert werden. So können Leiharbeitsbeschäftigte, die z.B. als Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel eingesetzt sind, nicht mehr grundsätzlich in die unterste Entgeltgruppe EG 1 eingruppiert werden. Für Facharbeiterinnen und Facharbeiter bedeuten die neuen Entgeltgruppenbeschreibungen die Möglichkeit einer Höhergruppierung. Die ebenfalls verlängerten Ausschlussfristen in den Tarifverträgen haben zur Folge, dass die Leiharbeitsbeschäftigten bei Auseinandersetzungen um ihre Ansprüche aus den Tarifverträgen (z.B. bei Lohnstreitigkeiten) mehr Zeit haben als bisher, diese einzuklagen.

Mit diesem Abschluss und den von den DGB-Gewerkschaften vereinbarten Branchenzuschlägen haben wir auf dem Weg zu einer neuen Ordnung der Arbeit wichtige Pfeiler gesetzt.

Aber es bleibt dabei, wir fordern nach wie vor eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel: gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, hier unverzüglich zu handeln.“

Weitere Informationen zu den Tarifverhandlungen Leiharbeit „Fragen und Antworten: Was muss ich wissen?“ finden Sie unter: http://www.dgb.de/-/3Ca

Nach 18-stündiger Verhandlung sind die seit Mitte März andauernden Tarifverhandlungen Leiharbeit zu einem Abschluss geführt worden. Dank der Gewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit ist es gelungen, für hunderttausende von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern relevante Verbesserungen in den Tarifverträgen zu erreichen.

Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft sind am 16. September 2013 zur sechsten Tarifverhandlung mit den Arbeitgeberverbänden in der Zeitarbeit BAP und iGZ zusammen gekommen.

Nach 18-stündiger Verhandlung konnten am frühen Morgen die seit Mitte März andauernden Tarifverhandlungen Leiharbeit endlich zu einem Abschluss geführt werden. Dank der Gewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit ist es gelungen, für hunderttausende von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern relevante Verbesserungen in den Tarifverträgen zu erreichen.

Von Anfang an war es für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit klar, dass keinem Ergebnis zugestimmt wird, das nicht die 8,50 Euro als unterste Entgeltgruppe festschreibt. Die Entgelte West in Entgeltgruppe 1 betragen daher zum:

  • 01.01.2014: 8,50 EUR
  • 01.04.2015: 8,80 EUR
  • 01.06.2016: 9,00 EUR

Die Entgelte Ost in Entgeltgruppe 1 betragen zum:

  • 01.01.2014: 7,86 EUR
  • 01.04.2015: 8,20 EUR
  • 01.06.2016: 8,50 EUR

Damit haben wir zugleich die Lohnuntergrenze für den Branchenmindestlohn in der Leiharbeit festgelegt. Die übrigen Entgeltgruppen 2-9 werden wie folgt entsprechend erhöht:

 West

01.01.2014

3,80%

01.04.2015

3,50%

01.06.2016

2,30%

Ost

01.01.2014

4,80%

01.04.2015

4,30%

01.06.2016

3,70%

Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.

Darüber hinaus ist es gelungen, den Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten als Streikbrecher in bestreikten Betrieben zu unterbinden. Das war für die DGB-Tarifgemeinschaft von zentraler Bedeutung und stärkt die  Gewerkschaften. In der Zukunft wird damit verhindert, dass Kolleginnen und Kollegen von den Arbeitgebern eingesetzt werden können, um das grundgesetzlich geschützte Streikrecht zu unterwandern.

Auch die missbrauchsanfälligen Entgeltgruppenbeschreibungen in den untersten Entgeltgruppen EG 1-4 konnten zugunsten der Beschäftigten geändert werden. So können jetzt Leiharbeitsbeschäftigte, die z.B. als Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel eingesetzt sind, nicht mehr grundsätzlich in die unterste Entgeltgruppe EG 1 eingruppiert werden. Für Facharbeiterinnen und Facharbeiter bedeuten die neuen Entgeltgruppenbeschreibungen die Möglichkeit einer Höhergruppierung. 

Die ebenfalls verlängerten Ausschlussfristen in den Tarifverträgen haben zur Folge, dass die Leiharbeitsbeschäftigten bei Auseinandersetzungen um ihre Ansprüche aus den Tarifverträgen (z.B. bei Lohnstreitigkeiten) mehr Zeit haben als bisher, diese einzuklagen. Und schließlich konnte auch bei den Arbeitszeitkonten Verbesserungen für die Leiharbeitsbeschäftigten durchgesetzt werden (z.B. Vermeidung des Missbrauchs der Arbeitszeitkonten bei Teilzeitarbeit, keine

Freistellung der Leiharbeitsbeschäftigten zum Abbau des Arbeitszeitskontos bei betriebsbedingten Kündigungen, Rückübertragung von Krankheitszeiten ins Arbeitszeitkonto bei Krankheit während eines Freizeitausgleichs). 

Mit diesem Abschluss und den von den DGB-Gewerkschaften vereinbarten Branchenzuschlägen haben wir auf dem Weg zu einer neuen Ordnung der Arbeit wichtige Pfeiler gesetzt. 

Aber es bleibt dabei, wir fordern nach wie vor eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel: gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, hier unverzüglich zu handeln!

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