Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 041 - 26.06.2020
Bildung

Hochschulgelder des Bundes nur bei guten Arbeitsbedingungen!

„Die völlig ausgeuferte Befristung an den Hochschulen muss endlich gestoppt werden.“

Bund und Länder wollen Studium und Lehre nachhaltig verbessern. Der Bund stellt den Ländern dafür in den nächsten Jahren insgesamt 4 Milliarden Euro in Aussicht. Die heute der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zur Kenntnis gegebenen Zielerklärungen der Länder für die Verwendung dieses Geldes sind jedoch so wachsweich, dass weite Teile des akademischen Personals auch künftig prekär beschäftigt sein dürften. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Freitag in Berlin:

„Mit prekär beschäftigtem Personal kriegt man keine gute Hochschul-Lehre hin. Bund und Länder müssen sich endlich zu einer nachhaltig guten akademischen Lehre bekennen und dafür auch das Personal ordentlich beschäftigen und bezahlen. Die Hochschulen müssen die Gelder des Zukunftsvertrages entsprechend für mehr Dauerstellen einsetzen. Weiche Zielformulierungen ohne klare Kriterien führen nicht zum gewünschten Ergebnis. Das haben die letzten Jahre anschaulich gezeigt. Die völlig ausgeuferte Befristung an den Hochschulen muss endlich gestoppt werden. Die heute veröffentlichten Verpflichtungserklärungen der Länder enthalten nur in wenigen Fällen Kriterien zur Steigerung unbefristeter Arbeitsverhältnisse. Bund und Länder müssen hier dringend nachbessern anstatt eine historische Chance zu vertun.“

Hintergrund:
Im Rahmen des Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ stellt der Bund den Ländern von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2024 bis 2027 jährlich 2,05 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder sollen zusätzliche Gelder in derselben Höhe zur Verfügung stellen. Erst 2027 berät die GWK über weitere inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe des zeitlich unbefristeten Zukunftspaktes „Studium und Lehre stärken“. Bis dahin ist lediglich eine jährliche Berichtspflicht über die Mittelverwendung und alle drei Jahre ein Bericht, in dem die durchgeführten Maßnahmen und die Zielerreichung bewertet werden, vorgesehen.


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