Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 043 - 11.05.2016

DGB begrüßt Gesetzentwurf gegen Lohndumping in Betrieben

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt, dass das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, das der Koalitionsausschuss gestern freigegeben hat,  nun endlich Fahrt aufnimmt. "Damit ist ein erster wichtiger Schritt getan, um diese Form von Lohndumping in den Betrieben und Verwaltungen zu bremsen", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Der Missbrauch nehme in zahlreichen Branchen seit Jahren zu und habe zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Beschäftigten geführt. "Dagegen gibt es jetzt eine weitere Handhabe - abgeschafft ist der Missbrauch damit aber noch nicht. Deswegen darf es keine weiteren Aufweichungen im Gesetzgebungsverfahren geben", forderte Hoffmann. Der DGB begrüße, dass sich Arbeitgeber und CSU mit ihren Forderungen nicht bei der Arbeitsministerin hätten durchsetzen können.

Hoffmann  lobte, dass nun Leiharbeiter nicht mehr so einfach als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. So könnten Leiharbeiter aus dem Ausland nicht mehr dafür missbraucht werden.  "Diesen Trick haben sich zunehmend Unternehmen geleistet - gut, dass damit Schluss ist."

Mit dem Gesetzentwurf seien aber nicht alle notwendigen Schritte unternommen, um den Missbrauch endgültig zu verhindern. "So fehlen die Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und Solo-Selbständigen, die es den Kontrollbehörden und den Betriebsräten ermöglicht hätten, zu unterscheiden, ob Missbrauch vorliegt", sagte Hoffmann. Die Gewerkschaften hätten darüber hinaus weitergehende Forderungen, dies habe der Koalitionsvertrag aber nicht zugelassen.


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