Deutscher Gewerkschaftsbund

05.09.2022

Bund muss Energiepreispauschale für alle Versorgungsempfänger*innen zahlen

Die Bundesregierung hat am 4. September Maßnahmen für ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Damit sollen nun Rentner*innen und Studierende eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bekommen, nachdem sie bislang leer ausgingen. Auch die Versorgungsempfänger*innen des Bundes sind als Berechtigte ausgewiesen. Offen ist bislang, was mit den Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen ist.

Älteres Paar

DGB/Simone M. Neumann

Im Beschlusstext des Koalitionsausschusses heißt es: „Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.“ Von den Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen ist hingegen nicht die Rede. Anders als noch beim Entlastungspaket 2, welches neben den Bundesbeamt*innen auch die Landes- und Kommunalbeamt*innen mitberücksichtigte, sieht der Bund sich nun offenbar nicht in der Pflicht. Bislang gehen die Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen also leer aus.

Dies ist nach Auffassung des DGB nicht akzeptabel. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Versorgung in den Ländern derzeit auf Grund des Ergebnisses der letzten Tarif- und Besoldungsrunde über einen langen Zeitraum nicht angepasst wird. Dabei treffen die finanziellen Belastungen auch die Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen hart. Der Bund darf sie nun nicht im Regen stehen lassen.

 

 


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Versorgung

Zum Dossier

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.