Das Bundeskabinett hat am 15. Juli das Siebte Besoldungsänderungsgesetz beschlossen. Dieses sieht, neben einigen Verbesserungen für den Bereich der SoldatInnen, die Streichung der Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Bundesbesoldungsgesetz – BBesG) vor.
Zur Begründung wird ein angeblicher Mehraufwand bei der Auszahlung der Zulage aufgrund der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angeführt. Der DGB hat sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gegen die ersatzlose Streichung der Zulage ausgesprochen. Sie sei 1997 mit dem Ziel erlassen worden, den BeamtInnen einen Anreiz zu bieten, einen höherwertigen Dienstposten vertretungsweise zu übernehmen, ohne dass dies zu Mehrkosten bei den öffentlichrechtlichen Dienstherren führt.
Zudem habe man die Zulage als Maßnahme zur Stärkung des Wettbewerbs- und Effizienzbewusstseins der öffentlichen Verwaltung angesehen und wollte den leistungsorientierten Personaleinsatz verbessern sowie die Mobilität erhöhen. Angesichts dieser mannigfaltigen Gründe sei es, so der DGB, umso erstaunlicher, dass der Gesetzgeber den § 46 BBesG nun streichen möchte, ohne dafür überzeugende Argumente vorzutragen. Die angekündigte Streichung werde die Bereitschaft der BeamtInnen, vertretungsweise Aufgaben eines höherwertigen Amtes zu übernehmen, nicht befördern. Der DGB sprach sich dafür aus, die freiwillige Übernahme von mehr Verantwortung und den damit erbrachten Nachweis von Flexibilität auch weiterhin zu honorieren.
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