Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 088 - 09.11.2018

Pflegepersonalstärkungsgesetz – kein Grund zum Ausruhen!

Zum Beschluss des Pflegepersonalstärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag sagt Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands in Berlin:

„Das heute verabschiedete Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt, um die Pflege zu stärken und die Arbeitsbedingungen von Pflegerinnen und Pflegern endlich zu verbessern. Aber wir brauchen mehr, nämlich ein stringent durchfinanziertes Gesamtkonzept für eine langfristig gute und bezahlbare Pflege.

Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen sich für die Beschäftigten grundlegend ändern. Das darf aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Deshalb setzt der DGB sich dafür ein, die Kosten für die Pflege gerecht auf alle Schultern zu verteilen. Das geht nur im Rahmen einer Bürgerversicherung Pflege.

Auch um der katastrophalen personellen Situation in den Krankenhäusern Herr zu werden, bleibt noch viel zu tun. Dass die Pflegepersonalkosten künftig besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden sollen, ist gut und richtig. Die Kliniken müssen aber jetzt auch für gute Arbeitsbedingungen ohne Dauerstress und Überstunden sorgen. Nur so kann man Berufsaussteigerinnen und Berufsaussteiger zurückholen und dem vorhandenen Pflegepersonal gute Perspektiven aufzeigen.

Gleichzeitig ist es unverzichtbar, einen verpflichtenden und am individuellen Pflegebedarf orientierten Personalschlüssel zu etablieren, um ausreichend Fachpersonal in allen Bereichen einsetzen zu können. Das ist international Standard – nur Deutschland ist hier noch immer Schlusslicht.

Die geplanten Pflegepersonal-Untergrenzen müssen von einzelnen wenigen medizinischen Fachgebieten auf alle Abteilungen im Krankenhaus ausgeweitet werden. Andernfalls entsteht ein großer Verschiebebahnhof, wenn Personal aus Abteilungen ohne Untergrenze abgezogen wird, um die Untergrenze anderswo einzuhalten. Das würde dann den schlechten Gesamtzustand zementieren."


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