Vergleichbare Tätigkeit bedeutet nicht vergleichbare Bezahlung: Das gilt nicht nur für BeamtInnen. Auch AnwärterInnen werden trotz identischem Vorbereitungsdienst und selber Besoldungszuordnung je nach Dienstherr unterschiedlich bezahlt. Um im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte bestehen zu können, müssen einige Länder nachsteuern.
DGB
Mit dem DGB Anwärterbezügereport für 2020 verdeutlicht der DGB nun auch für den Bereich der AnwärterInnen, welche Folgen der Föderalismus mit sich bringt. Was der DGB Besoldungsreport für die BeamtInnen seit Jahren aufzeigt, gilt auch hier: Vergleichbare Tätigkeit bedeutet nicht vergleichbare Bezahlung. Denn AnwärterInnen werden trotz identischem Vorbereitungsdienst und selber Besoldungszuordnung je nach Dienstherr unterschiedlich bezahlt. Um im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte bestehen zu können, heißt es hier für einige Länder nachsteuern.
So nimmt zum Beispiel Niedersachsen in der Bezügegruppe A 5 bis A 8 mit 14.558,48 Euro brutto jährlich und in der Bezügegruppe A 9 bis A 11 mit 15.286,88 Euro brutto jährlich in ganz Deutschland den letzten Platz ein. Der Bund unternimmt dagegen mit der Neustrukturierung und teils deutlichen Anhebung der Anwärtergrundbeträge ab 1. März dieses Jahres einen richtigen Schritt.
Der Report stellt das Jahresbruttoeinkommen 2020 aus Anwärtergrundbeträgen und gegebenenfalls Sonder- sowie Einmalzahlungen im Bund und den einzelnen Ländern dar, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Besoldungsgruppen ab A 5. DGB und Gewerkschaften erläutern zudem ihre Forderungen für eine bessere Bezahlung von AnwärterInnen.
Der Report ist als Flyer sowie zur Ansicht auf einem mobilen Endgerät abrufbar.
Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst kann unter anderem als AnwärterIn absolviert werden. AnwärterInnen sind BeamtInnen auf Widerruf, die sich in der Ausbildung für eine Laufbahn – im sogenannten Vorbereitungsdienst – befinden. Mit erfolgreicher Laufbahnprüfung erlangen sie die entsprechende Laufbahnbefähigung.
AnwärterInnen erhalten Anwärterbezüge. Dazu gehören der Anwärtergrundbetrag und im Falle eines Bewerbermangels gegebenenfalls Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden der Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen gewährt. Zudem können je nach Ausbildung Stellen- oder Erschwerniszulagen hinzukommen. In einigen Ländern erhalten AnwärterInnen außerdem eine Sonderzahlung.
Die Anwärtergrundbeträge werden in den Tabellen der Besoldungsgesetze ausgewiesen. Eine Anwärterin bzw. ein Anwärter wird der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes zugeordnet, in das sie bzw. er nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt.
Teilweise werden die Besoldungsgruppen für die Anwärtergrundbeträge gebündelt. Die überwiegende Einteilung erfolgt in A 2 bis A 4, A 5 bis A 8, A 9 bis A 11, A 12, A 13 und A 13 + Z oder R 1.
Der Anwärterbezügereport zeigt das Jahresbruttoeinkommen 2020 aus Anwärtergrundbeträgen und gegebenenfalls Sonder- sowie Einmalzahlungen im Bund und den einzelnen Ländern, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Besoldungsgruppen ab A 5.
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