Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 192 - 04.11.2008

Strukturreform: Der DGB stellt sich für die Zukunft auf

Die Zukunft des DGB wird durch eine grundlegende Strukturreform gesichert, auf die sich alle Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften unter Leitung des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer geeinigt haben. Die am Dienstag in Berlin vorgelegten gemeinsamen Eckpunkte des DGB-Vorsitzenden und aller Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften sollen den DGB sowohl finanziell wie organisatorisch langfristig handlungsfähig machen und gleichzeitig einen sicheren Handlungsrahmen für die Arbeit der Mitgliedsgewerkschaften und ihres politischen Bundes geben.

Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  1. Der DGB wird künftig in allen 429 Landkreisen und kreisfreien Städten durch gewählte ehrenamtliche Vorsitzende präsent sein. Das schließt die Möglichkeit der Übernahme dieser Funktion durch hauptamtliche Funktionäre/innen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften ein. Die DGB-Vorstände auf Kreis- und Stadtebene bestehen aus den genannten Vorsitzenden sowie aus Vertretern der im jeweiligen Gebiet tätigen DGB-Gewerkschaften.

  2. Die Mitgliedsgewerkschaften werden auch künftig 12 Prozent ihrer Beitragseinnahmen an den DGB abführen. Der zusätzlich bisher von Ihnen finanzierte Solidaritätsfonds – etwa für gemeinsame Kampagnen – wird künftig aber aus DGB-Einnahmen gespeist. Auch weiterhin werden 40 Prozent der DGB-Mittel für den Rechtsschutz eingesetzt.

  3. Die DGB-Bezirke auf Länderebene bleiben im Prinzip erhalten. Bis 2014 werden Unterbezirke gebildet, die aus den Regionen hervorgehen und politisch den Bezirken zugeordnet werden. Sie haben wichtige Funktionen: Erstens als politische Interessenvertretung und zweitens, um hauptamtlich die ehrenamtlich organisierten Kreis- und Stadtverbände zu unterstützen.

  4. Die Unterbezirksvorsitzenden werden von der Bezirkskonferenz gewählt. Sie arbeiten im Bezirksvorstand mit und nehmen an dessen Sitzungen beratend teil.

  5. Die Bezirksvorstände bestehen aus der/dem Bezirksvorsitzenden und der/dem stellvertretenden Bezirksvorsitzenden sowie Vertretern der Mitgliedsgewerkschaften. Der geschäftsführende DGB-Bundesvorstand (GBV) besteht künftig aus einer(m) Vorsitzenden, einer(m) Stellvertreter(in) sowie zwei weiteren gewählten hauptamtlichen Mitgliedern (bisher drei). Entsprechend setzt sich der DGB-Bundesvorstand aus den Mitgliedern des GBV und den Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften zusammen.

So weit für die Strukturreform Satzungsänderungen nötig sind (z.B. Einrichtung von Kreis- und Stadtverbänden sowie Zusammenführung von Bezirken und Regionen), sollen sie auf dem ordentlichen DGB-Kongress im Mai 2010 verabschiedet werden. Alle anderen Maßnahmen werden sofort in den zuständigen Gremien beraten und beschlossen. Der Reformprozess soll spätestens 2014 abgeschlossen werden.

Sommer erklärte zu den Eckpunkten:

„Mit diesen Eckpunkten wird der DGB langfristig auf eine solide organisatorische und finanzielle Basis gestellt. Gleichzeitig haben die Mitgliedsgewerkschaften verlässliche Daten über die künftige Finanzierung des DGB. Besonders erfreulich ist, dass der DGB seine Präsenz vor Ort deutlich verstärken und damit auch die Arbeit der Mitgliedsgewerkschaften gezielter unterstützen wird.“

 


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