Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 030 - 28.05.2021
Lieferkettengesetz

Einigung zum Lieferkettengesetz: „Wichtiger Schritt zu einer wertebasierten Globalisierung“

Der DGB begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen zum Lieferkettengesetz. Zehn Jahre nach Verabschiedung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und mehr als vier Jahre, nachdem die Bundesregierung ihre Erwartung an die unternehmerische Sorgfalt in einem Nationalen Aktionsplan formulierte, sei der gesetzgeberische Schritt nur konsequent.

Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Das Lieferkettengesetz ist ein hart errungener Erfolg der Parlamentarier, die in den vergangenen Wochen die Einigung verhandelt haben. Es ist aber vor allem ein Erfolg der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft, dass endlich ein Paradigmenwechsel vollzogen wird – weg von der freiwilligen Selbstverpflichtung, hin zu einer gesetzlichen Verpflichtung, Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten zu respektieren.“

Die parlamentarischen Beratungen hätten den Regierungsentwurf verbessert, so Hoffmann. „Die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf ausländische Unternehmen sorgt nicht nur für faire Wettbewerbsbedingungen, sondern steigert auch die positive Wirkung des Gesetzes. Zudem ist es ein deutliches Signal an Europa, zügig eine europäische Regelung auf den Weg zu bringen.“

Sehr erfreulich sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zukünftig Betriebsräte stärker in das menschenrechtliche Risikomanagement mit einbezogen würden: „Deutschland verfügt über eine aktive Mitbestimmungskultur. Daher ist es richtig, die Expertise von Betriebsräten und Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten auch beim Schutz der Menschenrechte mit einzubeziehen. Dies ist umso wichtiger, da eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen leider im Gesetz nicht vorgesehen ist. Es muss also noch stärker auf die präventive Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen geachtet werden.“

Das Fehlen einer zusätzlichen zivilrechtlichen Haftung solle im Gegenzug zu einer strikten behördlichen Umsetzung des Gesetzes führen, so Hoffmann. Die neu zu schaffende Bundesbehörde müsse dafür sorgen, dass die Unternehmen ihren präventiven Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen. Dabei solle sie die menschenrechtliche Expertise der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft mit einbeziehen.

Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Bundestag sei ein wichtiger Schritt hin zu einer fairen und wertebasierten Globalisierung, so der DGB-Chef. „Als nächstes sollte die Bundesregierung eine starke europäische Regelung tatkräftig unterstützen und gemeinsam mit der EU den Prozess für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten voranbringen.“


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