Heute treten die Trilogverhandlungen zur sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ in die entscheidende Phase ein. Damit sollen Arbeitnehmer geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen die EU-Vorschriften in ausgewählten Bereichen in Unternehmen melden. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin:
„Wir sind enttäuscht über die bisherige Verhandlungsposition, die der Rat – unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesregierung – angenommen hat. Nach dem Vorschlag des Rates soll der Informationsfluss über die Verstöße in Unternehmen weitgehend intern gehalten und behandelt werden. Mit den vom Rat vorgeschlagenen Änderungen werden nicht die Beschäftigten, die Verstoße melden, sondern in erster Linie Unternehmen, in den Verstoße geschehen, geschützt – und das zulasten der Transparenz des Wirtschaftslebens.
Den vom Rat geforderten Rahmen für die Meldung von Verstößen halten wir daher für eine ernsthafte Gefahr für unsere Unternehmensverfassung. Wir fordern dringend eine Korrektur der Verhandlungsposition.“
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