Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 040 - 30.06.2021

Der Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro – DGB bekräftigt Forderung nach 12 Euro

Ab dem 1. Juli 2021 muss jede Arbeitsstunde in Deutschland mit mindestens 9,60 Euro vergütet werden. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zu diesem Zeitpunkt um zehn Cent. Auf diesen Erhöhungsschritt hatte sich die aus Gewerkschafter*innen, Arbeitgebervertreter*innen und Wissenschaftler*innen zusammengesetzte Mindestlohnkommission im Juni 2020 verständigt. Dennoch bleibt ein höherer, existenzsichernder Mindestlohn von mindestens 12 Euro auf der Agenda.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:

„Von 9,60 Euro je Stunde kann niemand, weder auf dem Land und schon gar nicht in den Ballungsräumen der Großstädte, seine Miete bezahlen, seinen Kindern eine Klassenfahrt oder jetzt im Sommer eine Ferienreise ermöglichen. Löhne unter 12 Euro machen arm trotz Arbeit und sorgen letztlich für Altersarmut. Die Beschäftigten haben kein Verständnis dafür, dass eine kräftige Mindestlohnerhöhung immer wieder auf die lange Bank geschoben wird. Wir fordern weiterhin 12 Euro je Arbeitsstunde als untere Haltelinie in Deutschland. 

Da dieser Schritt mit der Arbeitgeberseite in der Kommission nicht machbar ist, sollte die Politik endlich einmalig eingreifen, um auf die 12 Euro zu kommen – spätestens im nächsten Jahr, bevor die Mindestlohnkommission ihre Beratungen aufnimmt. Das erwarten wir von jeder Partei in Regierungsverantwortung, Das gehört in den Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung. In den Wahlprogrammen von Union und FDP gibt es bei diesem Thema allerdings empfindliche Leerstellen.“

Auch im europäischen Vergleich hinkt der gesetzliche Mindestlohn hierzulande hinterher. Er liegt derzeit mit gut 48 Prozent vom mittleren Einkommen weit unter der Empfehlung der EU-Kommission, die 60 Prozent als Massstab ansieht. In Deutschland entspricht dies 12 Euro. 

Hintergrund:

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über einen höheren Mindestlohn – ihre Empfehlung wird anschließend vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung als rechtskräftig erlassen. Der nächste Kommissionsbeschluss für die Erhöhungsschritte ab Januar 2023 steht im Sommer des kommenden Jahres an.

Zuletzt hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2020 eine Erhöhung in vier Schritten vereinbart. Demnach erfolgt die nächste Erhöhung am 1. Januar 2022 auf dann 9,82 Euro. Ein weiterer Schritt wird zum 1. Juli 2022 zurückgelegt, dann sind mindestens 10,45 Euro je Arbeitsstunde zu zahlen.

Leben mit Mindestlohn – so geht es Beschäftigten

Mindestlohn im europäischen Vergleich


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