Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 013 - 17.03.2023
Eckpunkte für neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Spitzenforschung braucht Spitzen-Arbeitsbedingungen

Zu den heute vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgestellten Eckpunkten für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sagte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Freitag in Berlin:

"Im deutschen Wissenschaftssystem sind prekäre Beschäftigung, unsichere Perspektiven und unbezahlte Überstunden seit Jahren gang und gäbe. Das können wir uns angesichts der zunehmenden Konkurrenz mit der Wirtschaft und mit ausländischen Forschungsinstitutionen längst nicht mehr leisten. Spitzenkräfte und Spitzenforschung brauchen auch Spitzen-Arbeitsbedingungen.

Wir erwarten, dass die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes echte Verbesserungen bringt. Zwar soll jetzt eine dreijährige Mindestvertragslaufzeit bei Promotionen kommen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Jedoch kann dies nur ein erster Schritt sein, denn in Deutschland benötigen Promovierende im Durchschnitt deutlich mehr als fünf Jahre.  

Zudem muss es endlich auch für den Wissenschaftsbereich möglich werden, uneingeschränkt Tarifverhandlungen zu führen.

Gute Forschung und Lehre brauchen endlich anständige Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen – und dies gilt übrigens auch für die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung."


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