Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 017 - 27.03.2020

Bericht der Rentenkommission: Weder Fluch noch Segen

Die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt und sich darin auf einen groben Fahrplan für die Rente geeinigt. Der Bericht enthält unter anderem Empfehlungen für die doppelte Haltelinie beim Rentenniveau und den Beiträgen, flankiert durch eine 15-jährige Vorausschau, Empfehlungen für klarere Förderstrukturen bei der betrieblichen und privaten Vorsorge sowie arbeitsmarktpolitische Impulse – denn gute Arbeit ist die Basis für eine gute Altersabsicherung. Explizit nicht vereinbart wurde hingegen, dass die Regelaltersgrenze in Zukunft weiter steigen soll. Zum Bericht der Kommission sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Kommission:

„Insgesamt ist der Bericht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weder Fluch noch Segen. Manches wurde erreicht, einige unsoziale Katastrophen konnten die Gewerkschaften abwenden. Die Kommission hat letztlich erkannt, dass Rentenpolitik kein mathematisches Rätsel ist, sondern eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Verteilung des Wohlstands – zwischen Alt und Jung, zwischen Ärmeren und Reichen. Dass die Kommission trotz ihres Geburtsfehlers als fortgesetzte Koalitionsverhandlung zu einem gemeinsamen Bericht gekommen ist, ist ein Erfolg und war nicht selbstverständlich.

Beim Rentenniveau haben die Gewerkschaften ein Sondervotum abgegeben, auch wenn der DGB den Bericht im Großen und Ganzen mitträgt. Dass es in Zukunft feste Haltelinien geben soll beim Beitragssatz und – was für uns entscheidender ist – beim Sicherungsniveau, ist vernünftig. Aber einen Korridor beim Rentenniveau, der nach 2025 zwischen 44 und 49 Prozent liegen soll, können wir nicht unterschreiben. Für die Gewerkschaften ist klar, es darf keine weiteren Rentensenkungen geben – das Niveau von heute 48 Prozent muss als definitive Untergrenze festgelegt werden, und zwar ein für alle Mal. Sonst heißt es gerade für die Jüngeren: Mehr einzahlen, weniger rausbekommen und dann auch noch die Kosten für die private Vorsorge alleine tragen – das ist einfach ungerecht.

Dass die Mitglieder nach intensiver Beratung davon Abstand genommen haben, die Regelaltersgrenze an die durchschnittliche Lebenserwartung automatisch zu koppeln, ist auch ein Verdienst der Gewerkschaften. Schließlich ist die gestiegene Lebenserwartung nicht gerecht verteilt – wer schwer arbeitet und wenig verdient, erreicht bei einer steigenden Regelaltersgrenze sonst immer seltener überhaupt gesund und in Arbeit das rettende Ufer Rente.

Der Bericht der Rentenkommission leuchtet einige Pfade zu einem zukunftsfähigen Rentensystem aus, bleibt aber bei zentralen Aspekte greifbare Lösungen für die arbeitenden Menschen schuldig. Das wird beispielsweise an den vagen Ausführungen zum Arbeitsmarkt deutlich oder an den fehlenden Empfehlungen für sichere Übergänge von der Arbeit in die Rente vor dem 67. Lebensjahr. Auch fehlen Vorschläge für einen starken Solidarausgleich und dafür, die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln, Bildungszeiten anzuerkennen und die Situation derjenigen zu verbessern, die Erwerbsminderungsrenten erhalten.

Diese Themen wird der DGB deshalb in der politischen Debatte, die sich jetzt spätestens nach überstandener Corona-Krise anschließen wird, weiter stark machen. Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens für eine starke gesetzliche Rente, da werden wir dranbleiben, versprochen!


Download:

Die DGB-Kurzbewertung des Abschlussberichts der Rentenkommission: Die Auseinandersetzung um starke Rente geht weiter!


Nach oben

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.