Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 007 - 17.01.2017
NPD-Verbot

NPD muss weiter bekämpft werden

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD nicht zu verbieten, kommentiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach wie folgt:

„Die NPD ist verfassungswidrig, dies hat das Bundesverfassungsgericht heute im Urteil zum Verbotsantrag der Bundesländer festgestellt. Damit ist klar, dass die NPD die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft. Und das ganz offen: NPD-Funktionäre greifen Flüchtlingsunterkünfte an, bedrohen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und äußern sich hemmungslos rassistisch, verfassungsfeindlich und antisemitisch. Und das auch in Kommunalparlamenten: Ihre Parteifunktionäre haben 338 Mandate, vor allem im Osten Deutschland.

Trotzdem hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass die NPD eher unbedeutend ist und die verfassungsmäßige Ordnung nicht abschaffen kann. Aber auch wenn die NPD in diesem Verfahren nicht verboten wurde, müssen die Partei und ihre Aktionen weiter politisch und juristisch bekämpft werden. Dazu gehört auch, zu prüfen, ob die Zuschüsse für die Parteienfinanzierung eingeschränkt werden können.

Wir als Gewerkschaften stehen weiter zu Weltoffenheit und für Vielfalt und Demokratie. Deshalb werden wir auch weiter die NPD und ihre Aktionen kritisieren und bekämpfen.“


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