Deutscher Gewerkschaftsbund

Solidarische Rente

06.09.2012

DGB warnt vor Stillstand im Kampf gegen Altersarmut

Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt vor einem Stillstand im Kampf gegen die drohende Altersarmut. Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Donnerstag in Berlin:

„Gegen die drohende Altersarmut muss schnellstens mit Entschlossenheit, Klarheit und Weitblick vorgegangen werden. Die Einsicht der Koalition, dass die geplante Zuschussrente in dieser Form nichts taugt, darf nicht dazu führen, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Altersarmut aufgibt. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn die Koalition nach dem zähen Rentendialog am Ende nichts auf die Beine bekommt“.

Der DGB fordert ein 5-Punkte-Sofortprogramm gegen Altersarmut:

Im Zentrum steht eine generelle Stabilisierung der künftigen Renten. Gleichzeitig müssen besondere Risikogruppen besser abgesichert werden.

1. Beitragssenkung aussetzen – Demografie-Reserve aufbauen


Das sinkende Rentenniveau ist ein Hauptgrund für künftige Altersarmut. Es ist deshalb unverantwortlich, den Beitragssatz zu senken und die Rücklagen in wenigen Jahren aufzubrauchen. Das heutige Rentenniveau kann für die jungen Generationen auch innerhalb des Beitragskorridors bis 22 Prozent gehalten werden, wenn der Beitragssatz den demografischen Herausforderungen angepasst wird. Eine Beitragssenkung von heute ist dagegen die Rentenkürzung von Morgen.

2. Erwerbsminderungsrente verbessern


Beschäftigte, die aufgrund gesundheitlicher Probleme frühzeitig vom Arbeitsmarkt gedrängt werden, brauchen einen besonderen Schutz. Die Erwerbsminderungsrente muss deutlich aufgewertet werden, damit sie vor Armut schützt. Die Mindestanforderung ist, die Zurechnungszeit nicht in Trippelschritten, sondern auf einen Schlag zu verlängern.

3. Rente nach Mindesteinkommen statt Zuschussrente


Die „Rente nach Mindesteinkommen“ ist ein bewährtes und unbürokratisches Mittel, um Geringverdienern die Grundsicherung zu ersparen und die Rente auf bis zu 950 Euro aufzuwerten. Sie folgt dem Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung und setzt im Gegensatz zur Zuschussrente die richtigen Anreize.

4. Flexible Übergänge sozial absichern


Der Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Rente muss so gestaltet werden, dass er bruchlos gelingen kann. Dafür muss zumindest die Teilrente ab dem 60. Lebensjahr gelten und die Altersteilzeit verbessert werden.

5. Mindestlohn statt Lohnsubventionierung


Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro kann Altersarmut zwar nicht verhindern, aber deutlich mindern. Außerdem führt der Mindestlohn zu erheblichen Einsparungen bei der Grundsicherung. Schon heute werden Billiglöhne mit rund zehn Milliarden Euro subventioniert.


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