Das Bundesministerium des Innern hat Ende Oktober 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes zur Beteiligung vorgelegt. Der DGB begrüßt die schnelle Übertragung dieses Teils der Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen.
DGB/Steinborn
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Übertragung des Tarifvertrags Corona-Sonderzahlung 2020. Dieser wurde am 25. Oktober 2020 zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen. Der DGB begrüßt ausdrücklich das schnelle Handeln der Bundesregierung im Sinne der EmpfängerInnen von Dienst- und Anwärterbezügen. Die Übertragung ist der richtige Schritt, um dem Grundsatz Besoldung folgt Tarif gerecht zu werden.
Der Tarifvertrag sieht eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro für die Entgeltgruppen 1 bis 8, von 400 Euro für die Entgeltgruppen 9a bis 12 sowie von 300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15 (TVöD) vor. Außerdem sollen Auszubildende im Bundesdienst eine Zahlung von 200 Euro erhalten.
Gemäß Gesetzentwurf sollen
Der DGB hat in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, dass BeamtInnen in sogenannten Verzahnungsämtern berücksichtigt werden müssten. Demnach sollten EmpfängerInnen von Dienstbezügen in der Besoldungsgruppe A 9 mittlerer Dienst eine Zahlung in Höhe von 600 Euro sowie in der Besoldungsgruppe A 13 gehobener Dienst eine Zahlung in Höhe von 400 Euro erhalten. Eine systemgerechte Übertragung der Tarifeinigung darf die Besonderheiten des Beamtenbereichs nicht außer Acht lassen. Der Gesetzentwurf muss deshalb entsprechend angepasst werden.
Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.