Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 026 - 24.03.2016
Urteil mit Signalwirkung

Bundesverwaltungsgericht stärkt Tarifbindung im Handwerk

Handwerksinnungen verstoßen gegen geltendes Recht, wenn sie Unternehmen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) anbieten. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern Abend geurteilt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte dazu:

"Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern Abend ein wichtiges Signal für die Tarifbindung im Handwerk gesetzt. Dem OT-Unwesen in den Handwerksinnungen ist damit endlich ein Riegel vorgeschoben. Das Urteil muss nun schnell und ausnahmslos umgesetzt werden. Die Arbeitgeber müssen einsehen, dass sie mit dem Einsatz von OT-Mitgliedschaften auf dem Holzweg sind und ihren Branchen einen Bärendienst erwiesen haben. Durch die mangelnde Bereitschaft, Tariflöhne zu zahlen, hat das Handwerk stark an Attraktivität eingebüßt. Der viel beklagte Mangel an Nachwuchs ist direkte Folge dieser jahrelangen Tarifflucht. Je weniger Betriebe Tariflöhne zahlen, umso geringer sind die Chancen, flächendeckend Fachkräfte zu gewinnen.

Junge Menschen wollen Jobs mit guten Arbeitsbedingungen. Nur Tarifverträge sichern faire Löhne und gute Perspektiven - das wiederum sind die zentralen Anforderungen, die junge Menschen an ihre künftigen Arbeitsplätze haben. Es ist höchste Zeit, hier gemeinsam anzupacken. Die DGB-Gewerkschaften im Handwerk stehen als verlässliche Tarifpartner bereit."


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