Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 025 - 30.03.2017
Entgeltgleichheit

Hannack: Lohntransparenzgesetz nachbessern!

Vor dem Bundestagsbeschluss des Lohntransparenzgesetzes sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Donnerstag in Berlin:

„Dieses Gesetz ist ein erster Schritt hin zur geschlechtergerechten Bezahlung in den Betrieben. Mit der Etablierung des individuellen Auskunftsanspruchs wird ein wichtiges politisches Signal gesetzt: Frauen sollen künftig nachfragen dürfen, wie ihr Gehalt im Vergleich zu den männlichen Kollegen ausgestaltet ist. Damit leiten wir einen Mentalitätswandel in Deutschland ein, denn somit sind Gehälter keine geheime Verschlusssache mehr.

Das Gesetz hat jedoch Schwachstellen, die Union und Arbeitgeber zu verantworten haben. Ihr Widerstand gegen dieses Vorhaben war heftig. Schon jetzt ist damit klar, wo nachgebessert werden muss: Die Betriebe sind nicht verpflichtet, betriebliche Prüfverfahren anzuwenden und die Gehaltsstrukturen auf mögliche Diskriminierung zu durchleuchten - das aber käme einem Quantensprung auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit gleich. Auch gilt es, einen Weg zu finden, wie Kolleginnen in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten, die derzeit nicht vom Lohntransparenzgesetz erfasst werden, sinnvoll in das Gesetz einbezogen werden können. Hier muss in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden.“


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