Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 176 - 10.10.2013

Unternehmen in der Pflicht: Erster Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit

Am 11. Oktober 2013 findet erstmals der „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“ statt. Mit diesem Tag richten sich die Gewerkschaften sowie die Betriebs- und Personalräte direkt an die Unternehmen. Denn nicht nur die Politik, sondern auch die Unternehmen und Verwaltungen stehen in der Pflicht, für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern zu sorgen.

Zum Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit erklärte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Donnerstag in Berlin:

„Noch lassen wichtige politische Weichenstellungen zur Überwindung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern auf sich warten. Dazu gehören ein Entgeltgleichheitsgesetz, eine grundlegende Reform der Minijobs sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Infrastruktur zur Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen.

Aber nicht nur die Politik steht in der Pflicht. Auch die Betriebe und Verwaltungen können mehr tun, um die Entgeltlücke endlich zu schließen. Deshalb machen sich die Gewerkschaften vor Ort in Betrieben und Verwaltungen für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern stark.

Dabei geht es in erster Linie darum, die konkrete Entgeltpraxis zu überprüfen. Erst wenn transparent ist, welchen Entgeltgruppen Frauen und Männer zugeordnet sind, können Benachteiligungen aufgedeckt werden. Benachteiligungen liegen immer dann vor, wenn die Zuordnung nicht den ausgeübten Tätigkeiten entspricht. Hier kommt es vor allem auf das Engagement der Betriebs- und Personalräte an. Der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit soll auch ihren Einsatz würdigen und sie motivieren, weiterhin dafür zu kämpfen, dass die skandalöse Ungleichheit bei der Bezahlung von Frauen und Männern so schnell wie möglich überwunden wird.“


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