Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 155 - 05.09.2013

Psychische Gesundheit: Gemeinsame Erklärung ist Handlungsauftrag

Zu der gemeinsamen Erklärung von DGB, BDA und Bundesarbeitsministerium zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

"Die gemeinsame Erklärung zur psychischen Gesundheit ist ein Handlungsauftrag und kein Ruhekissen. Sie kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung bei der notwendigen Bekämpfung und Vermeidung psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz viel zu zaghaft agiert hat. So entlässt die gemeinsame Erklärung die nächste Bundesregierung nicht aus der Pflicht, schnellstens mit einer Anti-Stress-Verordnung und besseren Mitbestimmungsrechten für klare gesetzliche Regeln im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu sorgen.

Es ist ein Fortschritt, dass die Arbeitgeber endlich anerkennen, dass psychische Erkrankungen keine Privatsache sind, sondern auch ganz wesentlich durch Missstände in der Arbeitswelt entstehen. Wir erwarten aber, dass die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen von den Arbeitgebern endlich flächendeckend umgesetzt werden. Nach dem "DGB-Index Gute Arbeit" geben nur 28 Prozent der Beschäftigten an, dass ihre Arbeitsbedingungen einem Generalcheck unterzogen worden sind. Nur neun Prozent wurden zu Stressfaktoren wie Arbeitshetze oder Arbeitsintensität befragt."

Zum "DGB-Index Gute Arbeit"


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