Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 105 - 17.06.2010

Michael Sommer: Deutliche Kritik am Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz

Vor der morgigen Anhörung im Bundesinnenministerium zum Beschäftigtendatenschutzgesetz hat der DGB-Vorsitzende Michael Sommer Kritik am Entwurf geäußert: „Wir fordern eine deutliche Korrektur des Entwurfs. Anstatt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen, das den Namen verdient, hat der Bundesinnenminister ein Gesetz vorgelegt, das die Arbeitgeber klar bevorteilt und dem Missbrauch von Beschäftigtendaten Tür und Tor öffnet.“

Hauptkritikpunkt der Gewerkschaften ist, dass von dem ursprünglichen Ansatz, den Schutz von Beschäftigten vor Bespitzelung und Überwachung zu verbessern, nichts mehr erkennbar ist. „Wir verstehen die Vorschläge vielmehr so, dass mit den Neuregelungen dem Arbeitgeber ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden soll, mit dem er Bespitzelungen und Überwachungen rechtfertigen kann. Wir halten dies für falsch.“, betonte Michael Sommer.

Mit einem solchen Gesetz würde die Position der Beschäftigten nicht verbessert, sondern erheblich verschlechtert werden. „Aus unserer Sicht ist damit kein politischer Mehrwert verbunden, sondern das reale Schutzniveau wird teilweise sogar unterschritten. Auch bestehen erhebliche Bedenken, dass ein solches Gesetz den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zum Datenschutz auch im Arbeitsverhältnis aufgestellt hat, gerecht wird“, sagte der DGB-Vorsitzende.

Die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat Michael Sommer in Briefen an den Bundesinnenminister de Maizière, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesministerin Ursula von der Leyen zum Ausdruck gebracht.

Zur weiteren Information:

Die Stellungnahme des DGB zum Entwurf Beschäftigtendatenschutzgesetz und den DGB-Entwurf für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz siehe Anhang.

Stellungnahme zum Referentenentwurf Beschäftigtendatenschutzgesetz (PDF, 91 kB)

Das Bundesinnenministerium will für den Datenschutz am Arbeitsplatz am mehr Rechtssicherheit erreichen und Schutzlücken schließen. Der DGB kritisiert den Entwurf in mehreren Punkten: Die Gewerkschaften lehnen ein „Gesetz, das keinen politischen Mehrwert im Sinne von mehr Arbeitnehmerschutz darstellt und sogar noch hinter dem Status Quo, den die Rechtsprechung gesetzt hat, zurückbleibt,“ ausdrücklich ab, so das Gutachten.

DGB-Entwurf für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz (PDF, 73 kB)

Autor: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Arbeits- und Sozialrecht.


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