Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 053 - 05.09.2022

24-Stunden-Betreuung – LAG stärkt Rechte von Betreuungskräften

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur sogenannten 24-Stunden-Betreuung:

„Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben mit ihren Urteilen die Rechte hunderttausender Live-In-Betreuungskräfte in Deutschland gestärkt. Die heutige Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zeigt: Es lohnt sich zu klagen.

Damit Betreuungskräfte den Rechtsweg nicht ausschließlich individuell und unter hohem persönlichem Risiko beschreiten können, fordert der DGB ein Verbandsklagerecht. Die Koalition ist in der Pflicht, Betreuungskräfte von vornherein vor Ausbeutung und Arbeitsrechtsverstößen zu schützen. Sie muss praktikable, rechtskonforme Lösungen entwickeln, die nicht-pflegerische Bedarfe abdecken – zum Beispiel Arbeiten im Haushalt und andere Unterstützung und Betreuung.

Gleichzeitig bedarf es effektiver Vorkehrungen, damit Beschäftigte nicht in rechtlich fragwürdige Anstellungsmodelle wie Scheinselbständigkeit gedrängt werden, in denen sie ihre Rechte wieder mühsam erkämpfen müssen. Der Gesetzgeber muss außerdem endlich die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzen und Arbeitgeber verpflichten, ein manipulationssicheres, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem für alle Beschäftigten einzuführen. Auch Bereitschaftszeiten müssen damit lückenlos erfasst werden.“


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