Zur Debatte um Entgeltgleichheit und Gleichstellung im Deutschen Bundestag erklärte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Freitag in Berlin:
„Anträge helfen den Frauen nicht weiter, wir brauchen die Verbindlichkeit von Gesetzen. Nur mit einem Entgeltgleichheitsgesetz lässt sich die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern schließen, gerade dort, wo sie auf Diskriminierung zurückzuführen ist.
Betriebe müssen ihre Eingruppierungspraxis auf den Prüfstand stellen.
Wir brauchen eine Reform der Minijobs, die eine soziale Absicherung auch für geringfügige Teilzeit sicherstellt. Und wir brauchen einen Rechtsanspruch, aus einer Teilzeitbeschäftigung wieder in ein Vollzeitarbeitsverhältnis zurückkehren zu können. Damit können Frauen ihre Erwerbsbiographie verbessern, und Männer können sich trauen, ihre Arbeitszeit aus familiären Gründen für einige Zeit zu reduzieren.
Bis heute sind viele Frauen im Alter auf die Alterssicherung ihrer Partner angewiesen, weil gleiches Entgelt und gleiche Chancen politisch immer auf der Strecke blieben.
In die völlig falsche Richtung geht das Betreuungsgeld, das Eltern für den Verzicht auf einen Betreuungsplatz belohnt. Das Betreuungsgeld wird die Berufs- und Einkommensperspektiven vieler Frauen verschlechtern und die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern noch weiter vergrößern.
Es ist höchste Zeit, in dieser Legislaturperiode noch konkrete Schritte zur Gleichstellung der Geschlechter zu beschließen.“
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