Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 077 - 30.12.2021
Mindestlohn

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro je Stunde. Mitte des kommenden Jahres, zum 1. Juli 2022, erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 Euro. Der DGB setzt dennoch weiter auf eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro, wie sie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigt ist. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Donnerstag in Berlin:

„Die Koalition muss die 12 Euro zügig in 2022 auf den Weg bringen, denn im üblichen Verfahren der Mindestlohnkommission würden wir erst zum Ende des Jahrzehnts auf diesen Betrag kommen. Darauf können die Menschen, die zu Niedriglöhnen arbeiten, aber nicht warten. Ein armutsfester Mindestlohn ist überfällig. Mindestens 8,5 Millionen Menschen, meist sind dies Frauen, würden davon profitieren.

Gleichwohl geht es uns Gewerkschaften in erster Linie darum, gute Tarifverträge abzuschließen. Denn Gute Arbeit wird nicht mit einem Mindestlohn bezahlt – der immer nur die unterste Haltelinie sein kann –, sondern nach Tarif. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung zusätzlich die Tarifbindung stärkt und schnell die Maßnahmen umsetzt, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Ein Bundestariftreuegesetz und die verbesserte Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen gehören unbedingt dazu.“

Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. In Deutschland sind das mindestens 12 Euro je Stunde. Die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre die nächsten Erhöhungsschritte. Sie orientiert sich dabei weitgehend am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Da der Mindestlohn bei seiner Einführung mit 8,50 Euro zu niedrig angesetzt war, fordern die Gewerkschaften seit langem eine einmalige Anpassung durch den Gesetzgeber, um den Mindestlohn im Niveau auf 12 Euro anzuheben. Danach sollte die Mindestlohnkommission ihre Arbeit fortsetzen und über die künftige Entwicklung beraten. Zuletzt hatte die Kommission im Juni 2020 eine Erhöhung in vier Schritten empfohlen, von denen der vorletzte nun zum 1. Januar und der letzte zum 1. Juli bevorsteht.


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