Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 111 - 21.10.2016

Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen ist erster Schritt gegen Missbrauch

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Freitag in Berlin:

„Die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen war überfällig. Das nun vorgelegte Gesetz ist ein erster Schritt, den die Arbeitgeber lange Zeit blockieren wollten. Während es für Leiharbeiter Verbesserungen gibt, sind die Regelungen bei den Werkverträgen durch die Unternehmerlobby aufgeweicht worden. Die Ausweitung von prekärer Arbeit über Werkverträge wird nicht beendet, das ist bedauerlich.

Positiv ist, dass Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Überdies ermöglicht das Gesetz auch weiterhin tarifvertragliche Gestaltungsräume, die wir nutzen wollen, um maßgeschneiderte Modelle für den Einsatz von Leiharbeit zu entwickeln, aber auch um für mehr Leiharbeiter frühere Lohnerhöhungen zu erreichen.

Zu begrüßen ist auch, dass missbräuchliche Werkverträge nun nicht mehr nachträglich in Leiharbeit umgewandelt werden können. Damit steigen die Risiken für die Arbeitgeber, schwarze Schafe werden abgeschreckt. Aber das Zerlegen der Betriebe in immer kleinere Einheiten und die beliebige Vergabe von Produktionsteilen an Dritte, wird damit nicht beendet. Eine Chance auch hier für mehr Ordnung am Arbeitsmarkt zu sorgen, hat der Gesetzgeber nicht genutzt.

Zwar hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeit nach 18 Monaten enden soll. Jedoch ist diese Regelung nicht an den jeweiligen Arbeitsplatz gebunden. Ich kann die Unternehmen nur davor warnen, hier neue Schlupflöcher zu suchen und diese Regelung durch das Austauschen von Beschäftigten zu umgehen. Nicht zuletzt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages teilt unsere Befürchtung. Wir werden das sehr genau beobachten.“


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