Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 030 - 20.02.2014

Rentenpaket: Kostentreiber mit 72,8 Prozent ist die Mütterrente

Zur aktuellen Berichterstattung über die Ausmaße der Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Die derzeitigen Versuche, die Auswirkungen der Rente ab 63 zu dramatisieren, sind schamloser Lobbyismus, um Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern.

Fakt ist, dass nicht die Rente ab 63, sondern die sogenannte Mütterrente der mit Abstand größte Kostentreiber des Rentenpakets ist. Die Mütterrente führt allein in dieser Wahlperiode zu Ausgaben in Höhe von 23,3 Milliarden Euro und macht 72,8 Prozent des gesamten Rentenpakets aus. Die Rente ab 63 schlägt dagegen nur mit insgesamt sieben Milliarden Euro bis 2017 zu Buche.

Der DGB fordert die Bundesregierung deshalb nachdrücklich auf, dem Rat aller Experten zu folgen und die Mütterrente vollständig durch zusätzliche Steuermittel auszustatten. Wenn die Mütterrente aus der Rentenkasse bezahlt werden müsste, würde sie die derzeitigen Rücklagen der Rentenversicherung fast komplett verschlingen und so zu einer schweren Hypothek für die jungen Generationen werden.

Die Kritik an der Rente ab 63 ist unverhältnismäßig und maßlos übertrieben. Prognosen, nach denen 25 Prozent eines Jahrgangs abschlagsfrei in die Rente ab 63 gehen dürfen, bedeuten keineswegs, dass dies künftig ein Viertel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich in Anspruch nehmen wird. Schließlich ist vorgesehen, dass die Rente ab 63 bereits ab 2016 schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird.

Es kann auch nicht das Ziel sein, dass möglichst wenig Beschäftigte von den Verbesserungen profitieren. Entscheidend ist, dass die jungen Generationen nicht benachteiligt werden und Zeiten der Arbeitslosigkeit auch in Zukunft bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren berücksichtigt werden.

Befürchtungen, dass die Rente ab 63 zu neuen Frühverrentungsprogrammen der Unternehmen führen könnte, können durch die Wiedereinführung der Erstattungspflicht im Keim erstickt werden. Danach müssen Unternehmen, die Beschäftigte ab 61 Jahren entlassen, die Kosten der Arbeitslosigkeit vollständig selbst übernehmen.“


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