Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 103 - 18.12.2018
Fachkräftezuwanderungsgesetz

Eine verpasste Chance für Integration und Teilhabe

Zum bevorstehenden Beschluss des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Kabinett sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Wenn die Große Koalition jetzt nicht nachbessert, ist das Gesetz für die Fachkräfteeinwanderung eine verpasste Chance für Integration und Teilhabe – sowohl an guter Arbeit, als auch in unserer Gesellschaft. Trotz einiger weniger guter Regelungen, zum Beispiel für die Beschäftigung von Fachkräften mit anerkannter qualifizierter Berufsausbildung, wird es nicht helfen, um die Zu- und Einwanderung transparent und nachhaltig zu regeln.

Statt am volkswirtschaftlichen Bedarf ist das Gesetz an kurzfristigen Unternehmensinteressen ausgerichtet. Es kann für Lohndumping und Ausbeutung missbraucht werden, weil die Aufenthaltserlaubnis an eine bestimmte Tätigkeit bei einem Arbeitgeber gebunden ist. Wenn eine Fachkraft aufgrund von miserablen Arbeitsbedingungen kündigt oder gekündigt wird, ist sie auf Gedeih und Verderb auf die Ausländerbehörde angewiesen. Nur sie entscheidet darüber, ob ein anschließender Aufenthalt gewährt oder ob abgeschoben wird. Das führt zu einer ausländerrechtlich gewollten Abhängigkeit und schwächt die Arbeitnehmerrechte. Dem Gesetz fehlt außerdem eine verlässliche Bleiberechtsregelung für gut integrierte Geflüchtete. Auch Geduldete, die eine Berufsausbildung anstreben oder gerade absolvieren, erhalten keinen sicheren Aufenthaltsstatus – eine Katastrophe für die Planungssicherheit in den Betrieben und die Chancen junger Menschen auf einen Ausbildungsplatz. Wer aus humanitären Gründen nur vorübergehenden Aufenthalt genießt, ist sogar von einem generellen Arbeitsverbot betroffen.

Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz in seiner jetzigen Form das Ziel verpassen, allen hier lebenden Erwerbsfähigen das Arbeiten zu ermöglichen. Deshalb muss sie jetzt nachbessern: Der DGB fordert, dass eine Aufenthaltserlaubnis auch nach Kündigung und zur Suche eines neuen Arbeitgebers fortbestehen muss. Die Einhaltung gleicher Arbeitsbedingungen darf nicht nur auf dem Papier geprüft werden, es braucht in den ersten Jahren auch verstärkter Vor-Ort-Prüfungen. Insgesamt müssen Konkurrenzen und Unterbietung am Arbeitsmarkt verhindert werden. Das geht nur, wenn die Sozialpartner gemeinsam die Arbeitskräftebedarfe in Branchen und Berufsgruppen feststellen und diese Engpassanalyse auch für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufenthaltserlaubnis maßgeblich ist.“


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