Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 148 - 29.08.2013

Zur neuen Ordnung am Arbeitsmarkt gehört auch ein gesetzlicher Mindestlohn

Zu den aktuellen Arbeitsmarktdaten sagte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Der Arbeitsmarkt im August zeigt sich verhältnismäßig stabil; erwartungsgemäß ist jahreszeitlich bedingt weniger Bewegung auf dem Arbeitsmarkt.

Diese ,Ruhe‘ kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass derzeit eine große Unordnung auf dem Arbeitsmarkt herrscht. Das belegen nicht nur jüngste juristische Auseinandersetzungen um Scheinwerkverträge, die zuletzt häufiger für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschieden wurden. Auch der Tod zweier Arbeiter, die für einen Subunternehmer der Meyer-Werft gearbeitet hatten und die unmenschlichen Zustände in der Fleischindustrie, wo Beschäftigte mit Hungerlöhnen abgespeist werden und wie die Tiere in Massenunterkünften gehalten wurden, zeigen: freiwillige Selbstverpflichtungen und Sozialchartas sind gescheitert; nun muss der Gesetzgeber handeln.

Zu einer neuen Ordnung am Arbeitsmarkt gehört der flächendeckende Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde als untere Haltelinie. Zur neuen Ordnung am Arbeitsmarkt gehört aber auch, dass die Mittel für Arbeitsmarktförderung – zum Beispiel für den erfolgreichen Gründerzuschuss – wieder aufgestockt werden, die die Bundesregierung drastisch zusammengestrichen hatte. Diese Kürzungen betreffen insbesondere Langzeitarbeitslose, die nun denkbar schlechte Perspektiven haben, ihre Lage zu überwinden.

Wenn Schwarz-Gelb sich selbst dafür lobt, dass der deutsche Arbeitsmarkt vermeintlich glänzend dasteht, ist das eine Ohrfeige für alle Unterbeschäftigten, Erwerbslosen und Beschäftigten in prekären Jobs.“


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