Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 019 - 23.04.2018

Whistleblower-Schutz für Beschäftigte umfassender regeln

In Brüssel ist heute der Entwurf einer EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz vorgestellt worden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte dazu in Berlin:

„Mit dem Entwurf einer eigenständigen europäischen Richtlinie zum Schutz der Whistleblower wird ein erster Schritt gemacht um eine bestehende Schutzlücke zu schließen. Während die Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen in der EU dank der Geschäftsgeheimnisse-Richtlinie einem strengen Schutz unterliegen, fehlt es aber an einer Regelung zum Schutz von Beschäftigten, die zur Aufdeckung von geheim gehaltenen Missständen beitragen. Dabei wird mehr als die Hälfte aller wirtschaftskriminellen Taten erst durch Anzeigen der Beschäftigten aufgedeckt. Europäische Mindestregeln zum Schutz von Whistleblowern im Arbeitsverhältnis sind im Angesicht international geltender Standards überfällig.

Leider beschränkt der vorliegende Entwurf das Schutzsystem auf Fälle, in denen Hinweisgeber Verstöße gegen Verletzungen des EU-Rechts bzw. der in Umsetzung des EU-Rechts erlassenen nationalen Rechtsakten melden. Diese Einschränkung ist nicht nachvollziehbar. Beschäftigte, die Missstände in ihren Unternehmen melden, benötigen Schutz, unabhängig davon, ob nationales oder EU-Recht verletzt wird. Das muss dringend korrigiert werden.

Zudem beschränkt sich der Schutz auf Meldung von Verstößen gegen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherrechte, öffentliches Vergabewesen oder fiskale Interessen der EU. Unberücksichtigt bleibt der Bereich des EU-Arbeitsrechts. Auch das ist nicht gerechtfertigt. Im Mittelpunkt der Regelung muss der Schutz couragierter Beschäftigter und nicht  die Durchsetzung des Rechts und der Interessen der EU stehen.“


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