Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 043 - 06.06.2018

Recht auf Weiterbildung und besseren sozialen Schutz im digitalen Wandel

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat heute auf einer Fachtagung seine arbeitsmarktpolitischen Vorschläge für den Weg zu einer Nationalen Weiterbildungsstrategie vorgestellt. Danach ist es eine zentrale Aufgabe, die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu sichern, damit sie künftige Herausforderungen präventiv gestalten kann. „Schutz und Leistungen der Arbeitslosenversicherung müssen verbessert werden. Das gibt Bewegungsfreiheit, um den Wandel in der Arbeitswelt, gerade durch die Digitalisierung, so zu flankieren, dass niemand Angst haben muss abzustürzen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin. „Wir brauchen eine Weiterbildungsoffensive mit einem Recht auf Weiterbildung und eine bessere Absicherung bei Arbeitslosigkeit.“

Auch Prof. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hob die Bedeutung der Weiterbildung hervor: „2002 absolvierten noch mehr als 150.000 Arbeitslose eine abschlussbezogene Weiterbildung. In den letzten Jahren stagniert die Teilnehmerzahl bei rund 60.000. Eine Fachkräftestrategie in der digitalen Wirtschaft sieht anders aus.“

Nach Auffassung des DGB sind in erster Linie die Unternehmen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zuständig. Aber auch die politischen Akteure sind gefragt, mehr Anreize für Weiterbildung zu setzen. Der DGB schlägt vor, Arbeitslosen während der Weiterbildung mehr Unterhaltsgeld zu zahlen, konkret eine Erhöhung von 15 Prozentpunkten auf das heutige Arbeitslosengeld, mindestens aber 200 Euro/Monat. So könnten insbesondere Geringverdiener unterstützt werden eine längerfristige Weiterbildung aufzunehmen. Prof. Gerhard Bosch erläuterte die Gründe: „Heute sind Ein-Euro-Jobs finanziell attraktiver ausgestattet als die viel anspruchsvolleren Umschulungsmaßnahmen. Da stimmt etwas nicht im Anreizsystem der Arbeitsmarktpolitik. Weiterbildung muss finanziell attraktiver werden.“

Der DGB hält es für vertretbar, dass die BA Weiterbildung von Beschäftigten finanziert, wenn es der beruflichen Mobilität der Arbeitnehmer dient, präventiv ihre Beschäftigungsfähigkeit erhält und Betriebe nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Hier braucht es einen Ausbau der Zuschüsse zur Weiterbildung von Beschäftigten durch die Agenturen für Arbeit im Rahmen des Programms WeGebAU.

Darüber hinaus bedarf es aber auch eines Instruments für große Strukturveränderungen, wie etwa ein Transformations-Kurzarbeitergeld. „Ziel ist arbeitsmarktpolitische Unterstützung von Fachkräften durch Qualifizierung, wenn große betriebliche Umstrukturierungen anstehen – ohne dass der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Die Tarifpartner können die Rahmenbedingungen setzen, so dass eine gerechte finanzielle Lastenverteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsteht“, sagte Annelie Buntenbach.

„Wandel erfordert Sicherheit“, so Buntenbach weiter. „In den vergangenen Jahren sind in den Schutzschirm der Arbeitslosenversicherung eine Reihe von Löchern gerissen worden. Inzwischen ist nur noch ein Drittel der Arbeitslosen darüber abgesichert, zwei Drittel sind in Hartz IV. Deshalb begrüßen wir die Vorschläge des Arbeitsministeriums, die Arbeitslosenversicherung umfassender zu gestalten und mehr in Weiterbildung zu investieren. Allerdings müssen Weiterbildungsangebote auch im Hartz-IV-System deutlich ausgebaut werden.“

DGB position: Weiterbildung von Beschäftigten stärken (PDF, 332 kB)

Was will der DGB? Welchen Beitrag soll Arbeitsmarktpolitik leisten? DGB Bundesvorstand, Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Juni 2018.


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