Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 071 - 02.12.2019

Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung: Unternehmen schärfer sanktionieren

Mit ihrer Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich die Bundesregierung zu einer gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Beim Abbau der überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit kann sie jedoch auch nach 10 Jahren keine nennenswerten Erfolge verzeichnen. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, anlässlich des Welttages von Menschen mit Behinderungen (03.12.2019) in Berlin:

„Am Arbeitsmarkt gilt genauso wie in anderen Bereichen: Menschen sind nicht behindert, aber sie werden behindert durch eine wenig integrative Gesellschaft und eine Politik, die außer leerer Versprechen für sie bislang nicht viel zu bieten hat.

Statt sich wie in den letzten Jahren auf Sensibilisierung und Werben zu beschränken ist es an der Zeit, dass der Gesetzgeber endlich ernst macht und entschlossen steuert. Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen nicht ernst nehmen, müssen deutlich schärfer sanktioniert werden.

Derzeit zahlen Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen, je nach Beschäftigungsquote maximal 320 Euro pro fehlendem Arbeitsplatz pro Monat. Das können die meisten aus der Portokasse begleichen. Der DGB fordert deshalb, die Ausgleichabgabe gestaffelt auf bis zu 750 Euro bei einer Beschäftigungsquote von unter 2 Prozent anzuheben.

Die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist kein Naturgesetz und die Bundesregierung muss endlich eine Strategie entwickeln, sie nachhaltig zu senken.“

Hintergrund:
  • 2018 lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen bei 11,2 Prozent, die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote bei 6,5 Prozent. Die Quote arbeitsloser schwerbehinderter Menschen wird auf Basis der „sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten“ errechnet. Bei anderen Angaben zur Arbeitslosigkeit ist die Basis „alle Beschäftigten“. Deswegen ist diese Quote niedriger.
  • Auch bei der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gibt es einen deutlichen Unterschied, sie liegt mit 51 Wochen deutlich über dem Durchschnitt von 37 Wochen insgesamt.
  • Der DGB fordert, die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen:
  1. Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 Prozent wird die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 125 Euro auf 250 Euro angehoben.
  2. Bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent wird die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 220 Euro auf 500 Euro angehoben.
  3. Bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent wird die Ausgleichsabgabe pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat zukünftig von 320 Euro auf 750 Euro angehoben.

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