Mit ihrer Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich die Bundesregierung zu einer gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Beim Abbau der überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit kann sie jedoch auch nach 10 Jahren keine nennenswerten Erfolge verzeichnen. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, anlässlich des Welttages von Menschen mit Behinderungen (03.12.2019) in Berlin:
„Am Arbeitsmarkt gilt genauso wie in anderen Bereichen: Menschen sind nicht behindert, aber sie werden behindert durch eine wenig integrative Gesellschaft und eine Politik, die außer leerer Versprechen für sie bislang nicht viel zu bieten hat.
Statt sich wie in den letzten Jahren auf Sensibilisierung und Werben zu beschränken ist es an der Zeit, dass der Gesetzgeber endlich ernst macht und entschlossen steuert. Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen nicht ernst nehmen, müssen deutlich schärfer sanktioniert werden.
Derzeit zahlen Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen, je nach Beschäftigungsquote maximal 320 Euro pro fehlendem Arbeitsplatz pro Monat. Das können die meisten aus der Portokasse begleichen. Der DGB fordert deshalb, die Ausgleichabgabe gestaffelt auf bis zu 750 Euro bei einer Beschäftigungsquote von unter 2 Prozent anzuheben.
Die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist kein Naturgesetz und die Bundesregierung muss endlich eine Strategie entwickeln, sie nachhaltig zu senken.“
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