Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 090 - 19.09.2016
Pressemitteilung

Hannack: Verbesserungen beim Mutterschutz notwendig

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Mutterschutzrechts sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Montag in Berlin:

"Die Chancen für ein zeitgemäßes Mutterschutzrecht stehen gut. Längst erfordert der tiefgreifende Wandel der Arbeitswelt die Anpassung des Mutterschutzrechts an die neuen Herausforderungen. Und auch das Selbstverständnis der Frauen, die weder auf Kinder noch auf die eigenständige Existenzsicherung verzichten wollen, erfordert Reformbereitschaft. Umfassender Gesundheitsschutz und größtmögliche Teilhabe an Erwerbsarbeit und sozialen Chancen – diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung in weiten Teilen gerecht.

Die vorgesehenen Änderungen bei den Ausnahmen vom Verbot der Nachtarbeit lehnt der DGB allerdings ab. Arbeit in den späten Abendstunden von 20 bis 22 Uhr darf während Schwangerschaft und Stillzeit in begründeten Ausnahmefällen nur dann erlaubt sein, wenn sie von einer Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, medizinisch unbedenklich ist und die Frau dazu angehört wurde. Anders kann umfassender Gesundheitsschutz für schwangere oder stillende Frauen, vor allem in prekären Beschäftigungsverhältnissen und im Schichtdienst, nicht sichergestellt werden.

Deshalb ist es auch gut, dass die Prävention vor schwangerschaftsbedingten Gesundheitsrisiken gestärkt werden soll. Das Argument zusätzlichen bürokratischen Aufwands zielt ins Leere, weil lediglich eine Ergänzung der bisher ohnehin nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen werden muss. Außerdem müssen Arbeitgeber schon jetzt für angemessene Arbeitsbedingungen sorgen, die die berufliche Teilhabe schwangerer und stillender Frauen ermöglichen."


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