Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 023 - 12.05.2023

Hinweisgeberschutz: DGB verlangt Nachbesserung

Nach langen Verzögerungen hat der Bundesrat heute ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern mit ärgerlichen Lücken beschlossen, das in Teilen gegen europarechtliche Vorgaben verstößt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangt Nachbesserungen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Freitag in Berlin:

„Das Gesetz bringt leider nicht den erforderlichen wirksamen Schutz für Hinweisgeber, dafür haben die unionsgeführten Länder gesorgt. Sie haben den ohnehin schon lückenhaften Schutz des Whistleblowergesetzes im Bundesrat noch weiter aufgeweicht. Statt des erforderlichen verlässlichen Schutzes gibt es nun mehr Rechtsunsicherheit für diejenigen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse auf Missstände hinweisen.

Das beschlossene Gesetz verstößt zudem in Teilen gegen europäisches Recht. Zum einen sieht die EU-Whistleblower-Richtlinie keine Verpflichtung vor, sich zuvor an interne Stellen zu wenden – interner und externer Meldeweg sind laut Richtlinie gleichrangig zu behandeln. Das deutsche Gesetz weicht diesen Grundsatz nun bis zur Unkenntlichkeit auf, indem es grundsätzlich den internen Meldekanal vorschreibt. Europarechtswidrig ist außerdem, dass es laut deutschem Gesetz kein Schmerzensgeld für Hinweisgebende geben soll. Das ist besonders fatal, da Hinweisgebende häufig extremen Druck und Mobbing ausgesetzt sind – also gerade Schäden erleiden, die sich nicht materiell bemessen können.

Zusätzlich wird es Hinweisgebenden nun auch erschwert, sich auf die europarechtlich vorgesehene Beweislastumkehr zu berufen. Die Beweislastumkehr aber ist das Herzstück eines wirksamen Schutzes für Hinweisgeber. Meldet jemand einen Missstand und erleidet dann Repressalien wie Kündigung oder Versetzung, muss sich die Arbeitgeberseite erklären. Es funktioniert einfach nicht, wenn nun die Betroffenen selbst entsprechend vortragen müssen.“

Deutschland hätte die EU-Whistleblower-Richtlinie bereits bis zum 17.12.2021 mit einem eigenen Gesetz umsetzen müssen. Wegen der zu späten Umsetzung leistet der deutsche Staat seit dem erhebliche Strafzahlungen in Höhe von 50.000 EUR täglich. Die Arbeitnehmer*innen zahlen für das mangelhafte Gesetz jetzt doppelt – zum einen mit ihren Steuergeldern, zum anderen erhalten sie lediglich mangelhaften Schutz.


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