Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 012 - 10.03.2020
Arbeit-von-Morgen-Gesetz

Weiterbildung angesichts der Transformation langfristig verbessern

Zum Kabinettsbeschluss des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“ sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied am Dienstag in Berlin:

„Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt schnell und entschlossen handelt. Die durch die COVID-19-Epidemie verursachten Probleme sind kein üblicher Konjunktureinbruch und die Folgen sind für die Unternehmen im Einzelnen noch nicht absehbar. Daher ist es richtig, die Unternehmen mit Kurzarbeit jetzt schnell bei den Lohnkosten zu entlasten. Durch die zusätzlich vorgesehene Erleichterung bei den Sozialversicherungsbeiträgen wird dieser Effekt weiter verstärkt. Die Bundesagentur für Arbeit muss jetzt möglichst unbürokratisch helfen.

Aber auch ganz unabhängig davon gehen die durch die Transformation bedingten Veränderungen in den Betrieben weiter. Darauf brauchen wir auch langfristig Antworten. Die mit dem Gesetz vorgesehene erweiterte Förderung der Weiterbildung ist ein wichtiger Schritt. Jetzt liegt es in der Hand der Betriebe und Betriebsräte Qualifizierungspläne für ihr Unternehmen zu entwickeln. Anschließend muss genau beobachtet und ausgewertet werden, ob die Förderung ausreicht oder nachgesteuert werden muss.

Das alles wird jedoch ohne einen Neustart in der Weiterbildung nicht funktionieren. Gerade im ländlichen Raum gibt es teilweise keine Weiterbildungsangebote für bestimmte Berufe oder Fertigkeiten. Deswegen ist es richtig, auch höhere Preise für die Maßnahmen zuzulassen, die Gruppengröße bei Weiterbildung anzupassen und die Verfahren bei der Anerkennung zu vereinfachen.“


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