Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 008 - 23.02.2022
Mindestlohn und Minijobs

Gewerkschaften begrüßen Mindestlohnerhöhung – Kritik an Minijobs

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss, den gesetzlichen Mindestlohn ab Oktober dieses Jahres auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen. Kritisch zu sehen sei aber die Erhöhung der Minijob-Grenze und die nun nicht mehr enthaltene Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Mittwoch in Berlin: „Die Erhöhung des Mindestlohns ist eine Frage der Wertschätzung der Arbeit vieler Millionen Menschen hierzulande und ein wichtiger Schritt, um Armut zu vermeiden. Deshalb muss das Gesetz jetzt zügig vom Bundestag beschlossen werden.“ Vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen helfe die Erhöhung ungemein, „also all jenen, die den Laden in der Corona-Pandemie am Laufen gehalten haben“, betonte Körzell. Auch auf die Konjunktur werde sich die Erhöhung positiv auswirken. Hierzulande sei mit einem Kaufkraftgewinn von rund 4,8 Milliarden Euro zu rechnen, denn ein Großteil der zusätzlichen Einkommen werde unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen.

Als „vollkommen realitätsfern“ bezeichnete Körzell die Kritik der Arbeitgeber, die den Mindestlohn als „Staatslohn“ diskreditieren wollen. „Der einzige Staatslohn ist der Dumpinglohn, der nur mit staatlichen Zuschüssen zum Existieren reicht“, sagte Körzell. „Wir wollen Arbeitgeber, die mit uns Tarifverhandlungen für Gute Löhne abschließen. Wo das nicht geht, ist eben der Mindestlohn als unterste Haltelinie wichtig.“

Als Fehler bewertet der DGB die Ausweitung der Minijobgrenze, die künftig an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt werden soll. „Das ist ein großer Fehler. Die Chance auf eine grundlegende Reform wird damit erstmal vertan. Viele Millionen Beschäftigte fallen damit auch weiterhin nicht unter den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung“, sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied. „Dabei brauchen wir dringend mehr reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt prekärer Minijobs. Gerade für Frauen ist der Minijob oft das sichere Ticket in die Altersarmut. Die Ausweitung der Minijobs schwächt außerdem die Sozialversicherung, weil sie ihr Beiträge entzieht. Dieser politische Kompromiss geht auf den Rücken abhängig Beschäftigter und der Versichertengemeinschaft. Außerdem bauen Minijobs nur selten Brücken in reguläre Beschäftigung. Vielmehr setzen sie Anreize, Arbeitszeit zu begrenzen. Hier muss der Gesetzgeber zwingend nachsteuern.“

Piel erinnerte die Ampel-Parteien an den im Koalitionsvertrag angekündigten Gleichstellungscheck für künftige Gesetze: „Hätte er hier bereits Anwendung gefunden, wäre das Votum klar ausgefallen: Zwölf Euro Mindestlohn sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern, die Erhöhung der Minijobgrenze hingegen führt weiterhin viele Frauen in die Armutsfalle.“

Auch den Wegfall der ursprünglich geplanten Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation kritisiert der DGB: „Die lückenlose digitale Arbeitszeiterfassung macht es möglich, Schwarzarbeit in besonders anfälligen Branchen einzudämmen. Einige Arbeitgeber wollen Digitalisierung offenbar aber nur dann, wenn es ihnen nützt – für eine manipulationssichere Erfassung der geleisteten Arbeit lehnen sie es ab. Das ist skandalös“, kritisierte Piel. „Das öffnet Tür und Tor für Betrug und Lohndumping. In Deutschland werden ohnehin schon jährlich rund 1 Milliarde unbezahlter Überstunden geleistet. So eine Verweigerungshaltung führt dann am Ende zu nichts anderem als Lohndiebstahl.“


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