Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 099 - 28.09.2016
Betriebliche Altersversorgung

Hoffmann: Risiko bei betrieblicher Altersversorgung nicht bei Beschäftigten abladen

Zum gestrigen Spitzengespräch zur Betriebsrente sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Mittwoch:

„Dass Arbeitsministerin Nahles und Finanzminister Schäuble einen ausreichenden Konsens sehen, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen zu können, ist eine Sache. Eine ganz andere ist es, ob zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften Konsens besteht. Den sehen wir bislang nicht. Die Gewerkschaften werden weiter darauf dringen, dass das Haftungsrisiko bei Betriebsrenten nicht einseitig bei den Beschäftigten abgeladen wird. Ohne Absicherung ist betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte nicht kalkulierbar. Wenn es im Rahmen tariflicher Vereinbarungen zu einer Enthaftung der Arbeitgeber kommen soll, müssen sie im Gegenzug zusätzlich einen Sicherungsbeitrag leisten. Dieser Beitrag kann steuerlich entlastet werden, so trägt auch der Staat zur Risikominimierung bei.

Die Gewerkschaften unterstützen die Bemühungen, die betriebliche Altersversorgung zu verbreitern. Dazu müssen auch Niedrig- und Geringverdiener einbezogen werden, sie müssen bis zu einem Lohn von 2500 Euro monatlich steuerlich gefördert werden. Darüber hinaus müssen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) von entsprechenden Tarifverträgen erleichtert werden. Hürden wie das Vetorecht der Arbeitgeber-Spitzenverbände im Tarifausschuss müssen abgeschafft werden.“


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