Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 065 - 20.10.2022

Umwandlungsrichtlinie: Bundestag muss Ampel-Gesetz nachbessern

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) und damit auch über die Zukunft der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland. Um das Risiko zu vermeiden, dass damit die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten massiv geschwächt werden, müsse der Gesetzentwurf allerdings deutlich nachgebessert werden, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Donnerstag in Berlin:

„Mit diesem Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung sehenden Auges in Kauf, dass Unternehmen weiterhin rechtliche Schlupflöcher offenstehen, um die in Deutschland verbürgten Rechte der Beschäftigten auf Mitbestimmung in der Aufsichtsratsarbeit gezielt zu umgehen. So lässt der vorliegende Gesetzentwurf zu, dass Aktiengesellschaften und GmbHs Sitzverlegungen missbräuchlich nutzen, um in ausländische Rechtsformen zu wechseln, die keine Mitbestimmung kennen. Deshalb fordere ich die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen auf, das UmRUG im parlamentarischen Verfahren unbedingt nachzubessern. 

Die Bundesregierung bleibt mit ihrem Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Möglichkeiten der EU-Umwandlungsrichtlinie zum Schutz der demokratischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat zurück. So kommt den deutschen Registergerichten gemäß der Richtlinie die zentrale Aufgabe zu, die missbräuchliche Nutzung grenzüberschreitender Unternehmensumwandlungen zu verhindern. Nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Bundesregierung darauf verzichtet hat, in ihrem Gesetzentwurf zweifelsfrei klarzustellen, dass diese gerichtliche Prüfung auch die missbräuchliche Umgehung der deutschen Mitbestimmungsgesetze umfassen muss. Die entsprechenden Regelungen im UmRUG sind derart allgemein formuliert, dass ein wirksamer Schutz der Unternehmensmitbestimmung ausbleibt.

Mitbestimmung, Demokratie und Arbeitnehmerrechte in Unternehmen sind aber kein bloßer Selbstzweck, sondern unverzichtbar zur Gestaltung eines gerechten Wandels unserer Wirtschafts- und Arbeitswelt: Nur mit einer starken Mitbestimmung gelingt der Übergang zu einer sozial und ökologisch nachhaltigen Produktions- und Lebensweise.“


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