Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 008 - 18.01.2017
DGB-Reformkonzept Minijob

Buntenbach: 7,4 Mio. Minijobbende warten auf die Einlösung eines Versprechens

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hat am Mittwoch in Berlin das Reformkonzept des Deutschen Gewerkschaftsbundes für Minijobs vorgestellt. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen reformiert werden, damit Förderung ausschließlich auf Arbeit fokussiert wird, die eine eigenständige soziale Absicherung ermöglicht“, so Buntenbach. Die Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag versprochen, den 7,4 Mio. Minijobbenden den Weg in reguläre sozialversicherte Beschäftigung zu erleichtern und sie besser über ihre Rechte zu informieren. „Aber nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf.“

Nach den Vorstellungen des DGB sollten Minijobs vom ersten Euro an in die Sozialversicherung einbezogen werden, beispielsweise durch eine Gleitzonenregelung. Dabei sind die Beiträge der Beschäftigten am Anfang sehr niedrig und steigen dann schrittweise an, während die anfangs höhere Belastung der Arbeitgeber langsam sinkt. Darüber hinaus sollte die pauschale Besteuerung abgeschafft und sichergestellt werden, dass bei Minijobs die gleichen Arbeitsbedingungen herrschen wie bei Vollzeitjobs.

„Jedem dritten Minijobbenden wird bezahlter Urlaub vorenthalten, für fast die Hälfte ist Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ein Fremdwort“, sagte Buntenbach. „Das heißt, es werden systematisch Arbeitnehmerrechte unterlaufen, um Kosten zu sparen. Damit muss Schluss sein.“ Alle Hoffnungen, Minijobs könnten für Langzeitarbeitslose oder Job-Rückkehrerinnen eine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt sein, hätten sich nicht erfüllt, so das DGB-Vorstandsmitglied. „Wenn wir unser Konzept umsetzen, bleiben nicht nur die Arbeitsplätze erhalten, sondern es besteht sogar die Möglichkeit, die Arbeitszeit sukzessive auszuweiten. Das wünscht sich die Mehrheit der Minijobbenden, die ausschließlich in Minijobs tätig sind.“

Link: Mehr zum DGB-Reformkonzept


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