Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 001 - 01.01.2021

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro je Stunde. Der DGB setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der Mindestlohn zukünftig armutsfest wird. Die im vergangenen Jahr erzielten Erhöhungsschritte bis zum Juli 2022 auf dann 10,45 Euro zeigen in die richtige Richtung. Es bleibt jedoch dabei, dass es eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro braucht. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Freitag in Berlin:

„Wir wollen einen Mindestlohn, der zum Leben reicht – und zwar zügig und nicht erst am Sankt Nimmerleinstag. Da der Einstieg in den gesetzlichen Mindestlohn vor sechs Jahren mit 8,50 Euro zu niedrig war, sollte die Politik jetzt das Niveau anheben, damit wir schnell auf 12 Euro kommen, um den Mindestlohn zukünftig armutsfest zu machen. Überdies wird so die Binnennachfrage angekurbelt.

Gute Arbeit wird aber nicht mit einem Mindestlohn bezahlt – der immer nur die unterste Haltelinie sein kann –, sondern nach Tarif. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung endlich liefert und die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Tarifbindung umsetzt.“

Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. In Deutschland sind das mindestens 12 Euro je Stunde. Eine DGB-Auswertung neuester verfügbarer Daten zeigt, wie viele Beschäftigte dies betrifft. Demnach verdienen bundesweit mehr als 26 Prozent der Arbeitnehmer*innen unter 12 Euro in der Stunde. Besonders Frauen sind betroffen. Fast ein Drittel (32 Prozent) von ihnen arbeitet unter der 12 Euro-Marke (Eigene Berechnungen auf Basis der Verdienststrukturerhebung (VSE2018) des Statistischen Bundesamtes 2020).

Hintergrund:

Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2020 hatte die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission empfohlen, ihn in vier Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Demnach müssen ab Januar 2021 in Deutschland mindestens 9,50 Euro pro Arbeitsstunde gezahlt werden. Ab Juli sind es 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn erneut auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Wie wirkt der Mindestlohn? Der DGB hat dazu im Dezember 2020 einen Bericht vorgelegt.


Weiterführender Link

Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich?


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