Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 099 - 10.06.2010

DGB begrüßt BAG-Urteil im Fall "Emmely" - Bagatellkündigungen gesetzlich regeln

Zum heutigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts erklärt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer:

„Mit diesem Urteil stellt das Bundesarbeitsgericht die Verhältnisse wieder klar. Nach Auffassung des DGB wurde es Zeit, die Grundsätzlichkeit der Zerstörung eines Vertrauensverhältnisses im Arbeitsrecht neu zu überprüfen. Natürlich ist es nicht akzeptabel, wenn Mitarbeiter sich am Eigentum des Arbeitgebers vergreifen. Gleichwohl kann nicht jedes, auch noch so geringfügige Fehlverhalten - nur weil es das Eigentum des Arbeitgebers berührt - ihn zur fristlosen Kündigung berechtigen. In Zeiten von Dumpinglöhnen, Leiharbeit und der Ausweitung von prekärer Beschäftigung ist dies ein gutes Urteil für die Beschäftigten in diesem Land und eine längst überfällige Korrektur der Rechtsprechung der vergangenen Jahre.

Nach unserer Auffassung ist es richtig, in solchen Fällen wie dem Fall ‚Emmely’ nach der Schwere des Pflichtverstoßes in Abhängigkeit von der Stellung im Unternehmen zu entscheiden. Dann wird man in aller Regel dazu kommen, dass eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung – wie es in allen anderen Fällen von verhaltensbedingten Kündigungen, die sich nicht auf das Eigentum beziehen, der Fall ist – für den Arbeitgeber zumutbar ist.

Insofern begrüßt der DGB Vorstöße, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die eine solche Abmahnung generell vorsieht. Damit wäre Rechtssicherheit geschaffen, und es gäbe einen angemessenen Ausgleich für die erhebliche Unterlegenheit der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis.“


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