Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 113 - 26.10.2016
Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage

Mindestbesteuerung von Unternehmen in Europa ist überfällig

Zum gestern vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Frankfurt am Main:

„Eine EU-weit einheitliche Mindestbesteuerung von Unternehmen ist überfällig. Insofern begrüßen wir die Pläne der EU-Kommission, die Bemessungsgrundlage verpflichtend einzuführen. Damit können Unternehmen nicht mehr so leicht Steuern sparen, indem sie ihre Gewinne über die EU-Grenzen verschieben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert, den Mindeststeuersatz für Unternehmen EU-weit auf 25 Prozent festzulegen. Nur mit einer Untergrenze für die Körperschaftssteuer kann die EU verhindern, dass die Mitgliedsstaaten im Standort-Wettkampf ihre Steuern weiter nach unten treiben. Wohin das führt hat in jüngster Zeit der Fall Apple in Irland gezeigt, wo die Regierung dem Konzern Milliarden Steuervergünstigungen gestattet hat, um ihn im Land zu halten.

Eine einheitliche Bemessungsgrundlage darf aber nur als Mindestbemessungsgrundlage konzipiert werden. Den Mitgliedsstaaten muss auch weiterhin eine an ihren jeweiligen wirtschaftlichen und strukturellen Eigenheiten orientierte Besteuerung möglich sein, um die Unternehmen angemessen an der Finanzierung ihres Gemeinwesens beteiligen zu können. Deshalb ist der Vorschlag der EU-Kommission sehr sinnvoll, die Bemessungsgrundlage Schritt für Schritt anzuwenden.

Klar ist aber auch: Eine einheitliche europäische Konzernbesteuerung ist kein Wundermittel, mit dem sich alle Probleme der Unternehmensbesteuerung aus der Welt schaffen lassen. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten müssen mit mehr Mittel und Rechten ausgestattet werden, um besser zusammen arbeiten zu können. Nur so können sie Steuertricks erkennen, die zwar legal, aber ethisch fragwürdig sind.“


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