Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 079 - 15.10.2018
Pressemitteilung

Buntenbach: Arbeitgeber blockieren Brückenteilzeit

Zur heutigen Bundestagsanhörung zur Brückenteilzeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

„Die geplanten Reformen für eine moderne Arbeitszeitpolitik sind überfällig und zwingend erforderlich – ein weiteres Hinauszögern ist nicht hinnehmbar. Die Vorschläge des Regierungsentwurfs überfordern die Wirtschaft in keiner Weise. Außerdem hat sie seit Jahren von ausschließlich arbeitgeberseitig orientierter Arbeitszeitflexibilität profitiert. Aus Sicht der DGB-Gewerkschaften sind diese Reformvorschläge, gerade weil sie verschiedene Beschäftigtengruppen adressieren, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Laut Stellungnahme wollen die Arbeitgeber die Ansprüche noch stärker einschränken, wenn die Reform denn schon nicht mehr zu verhindern sei. Abzustellen sei auf den Filial- oder Betriebsbegriff, für den Schwellenwert dürfe nicht nach Köpfen gezählt werden. Außerdem müsse Arbeit auf Abruf weiter erleichtert werden. Würden sich diese Positionen durchsetzen, bliebe ein wirkungsloses Regelungswerk übrig, Vorteile für die Beschäftigten blieben völlig auf der Strecke.

Die DGB-Gewerkschaften halten nach wie vor die vorgeschlagenen Schwellenwerte für zu hoch. Es ist nicht einzusehen, warum die Brückenteilzeit nur bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten gelten soll. Viele der Beschäftigten würden ausgeschlossen. Ginge es nach den Gewerkschaften, würde der Schwellenwert komplett gestrichen.

Gut ist aber, dass die Reform auch die Teilzeitbeschäftigten mit Aufstockungswunsch sowie Beschäftigte, die lediglich die Verteilung ihre Arbeitszeit anpassen wollen, in den Blick nimmt. Im Sinne erwerbstätiger Menschen, die eine moderne Arbeitszeitpolitik wollen, sollten die Bundestagsabgeordneten die Forderungen der Arbeitgeber zurückweisen. Sie sollten auch nicht beim vorliegenden Entwurf stehen bleiben und sich zumindest dafür einsetzen, möglichst vielen die Chance auf Brückenteilzeit zu eröffnen. Möglich wäre das durch eine Vereinheitlichung der Schwellenwerte auf 15 Beschäftigte, das sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz schon vor.“


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