Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 033 - 13.05.2019

Mindestvergütung für Azubis ist wichtiger Schritt

Den Vorschlag für eine Mindestausbildungsvergütung kommentiert der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann wie folgt:

„Die Mindestvergütung für Azubis ist ein wichtiger Schritt, um die berufliche Bildung attraktiver zu machen. Man kann nicht in Sonntagsreden den Wert der Berufsbildung loben und dann werktags die Jugendlichen mit Dumping-Vergütungen abspeisen. Deshalb ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung überfällig.

Der jetzt vorliegende Vorschlag hat gegenüber den ursprünglichen Plänen von Bildungsministerin Anja Karliczek erhebliche Vorteile: Statt bei 504 Euro kleben zu bleiben, wird die Mindestvergütung jetzt schrittweise auf 620 (1. Ausbildungsjahr) bis 868 Euro (4. Ausbildungsjahr) angehoben. Die Mindestvergütung ist auch nicht mehr an das Schüler-BAföG gekoppelt, sondern an den Durchschnitt der Ausbildungsvergütungen. Neu im Gesetzentwurf steht zudem, dass die Mindestausbildungsvergütung jährlich automatisch entsprechend der Durchschnittswerte angepasst wird. Das sind wichtige Punkte, von denen viele Azubis profitieren werden.

Wichtig ist: Die Mindestvergütung für Azubis ist nur die unterste Haltelinie. Liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung bei 1000 Euro, müssen auch nicht-tarifgebundene Betriebe mindestens 800 Euro zahlen. Diese bisher in der Rechtsprechung festgelegte Grenze der Angemessenheit wird ebenfalls neu in das Gesetz übernommen. Sie muss ohne Ausnahmen gelten.

Wir erwarten eine Einphasung bis 2024, in der per Tarifvertrag von der Mindestausbildungsvergütung abgewichen werden kann."


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