Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 024 - 23.03.2016
Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes besser schützen!

Bessere Sicherheitsvorkehrungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hat die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack auf einer DGB-Fachtagung am Mittwoch in Berlin gefordert:

„Tätliche und verbale Übergriffe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nehmen zu. Das belegen nicht nur Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Polizeibereich, das berichten auch viele Beschäftigte der Jobcenter. Allein bei der Polizei wurden im Jahr 2014 3.880 Delikte gegen die Beamtinnen und Beamten erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen Anstieg um 500 Fälle.

Um ein tatsächliches Bild und insgesamt zuverlässige Daten über die Entwicklung der Übergriffe zu erhalten, sollte jedes Vorkommnis gemeldet und erfasst werden. Auch die Dienstherren stehen hier in der Verantwortung und müssen ihren Beschäftigten entsprechenden Rückhalt bieten. Die Vorgesetzten sollten es ernst nehmen, wenn sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitskontext bedroht fühlen. Schon Beleidigungen sind Straftatbestände, die nicht geduldet, sondern angezeigt werden sollten.

Gerade für die Beschäftigten mit Publikumsverkehr in den Dienststellen muss regelmäßig geprüft werden, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Gefährdungsbeurteilung, dieser muss aber auch operativ umgesetzt werden. Für alle Beschäftigten fordern wir außerdem einen Anspruch auf Nachsorge und ein Nachsorgekonzept, d.h. regelmäßige Supervision sowie stetige Maßnahmen zur Gewaltprävention.“

Die Fachtagung zur „Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ wurde gemeinsam von DGB und Hans-Böckler-Stiftung veranstaltet.


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