Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 005 - 12.02.2020
Arbeitsbedingungen entsandter Beschäftigter

Heils Umsetzung der Entsenderichtlinie: Versprochen - und nicht geliefert

Die Bundesregierung muss bis zum Sommer die revidierte EU-Entsenderichtlinie in nationales Recht umsetzen. Ziel ist, die Arbeitsbedingungen von entsandten Beschäftigten zu verbessern, die immer wieder Opfer von Missbrauch, Lohn- und Sozialdumping werden. Bundesminister Heil hat dem Kabinett jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie heute beschlossen. Aus Sicht der Gewerkschaften wird der Entwurf diesem Ziel nur in wenigen Punkten gerecht, zum Beispiel bei der angekündigten Personalaufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). In vielen anderen Punkten widerspricht der Entwurf aber den Vorgaben der EU-Richtlinie sowie den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und wird die Situation der Betroffenen nicht wesentlich verbessern. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – das hat Bundesminister Heil den entsandten Beschäftigten versprochen. Hinter diesem Versprechen bleibt der jetzt vorliegende Gesetzentwurf meilenweit zurück. Die Chancen für Verbesserungen, die die revidierte Richtlinie bietet, werden nicht annähernd ausgenutzt. Außerdem werden neue rechtliche Schlupflöcher geschaffen, die es Arbeitgebern weiterhin möglich machen werden, Menschen zu unwürdigen Bedingungen arbeiten und leben zu lassen.

Der Gesetzentwurf ist in vielen Punkten enttäuschend und Deutschland als reiche Industrienation wird seiner Vorbildrolle in der europäischen Union damit nicht im Mindesten gerecht. Das Gesetz ist in der vorgeschlagenen Fassung in vielen Punkten sogar unionsrechtswidrig. Das ist nicht nur schlecht für die Beschäftigten – ein Vertragsverletzungsverfahren für Deutschland und die Bundesregierung scheint nicht ausgeschlossen.

Entgegen der in der EU-Richtlinie viel weiter gehenden vorgesehenen Möglichkeiten sieht der Gesetzentwurf nur vor, dass durch Rechtsverordnung erstreckte tarifliche Mindestentgeltsätze lediglich die untersten drei Entgeltstufen auch automatisch für die entsandten Beschäftigten gelten sollen. Sie werden also weiterhin deutlich schlechter gestellt. Das gilt auch, weil überhaupt kein Gebrauch von der Möglichkeit in der Richtlinie gemacht wird, dass neben den ohnehin allgemeinverbindlichen Tarifverträgen auch weitere für die entsandten Beschäftigten erstreckt werden könnten. Außerdem sollen nur bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge auf Entsandte Anwendung finden. Die Entsenderichtlinie lässt ausdrücklich auch die Anwendung regionaler Tarifverträge zu.

Obwohl die Richtlinie klare Regeln für die Unterkünfte der Beschäftigten vorsieht, schafft der Gesetzentwurf auch hier neue Lücken. Das bedeutet im schlimmsten Fall für die Beschäftigten weiter: Hausen auf 10 Quadratmetern mit viel zu vielen Menschen und miese hygienische Bedingungen.

Die Gewerkschaften appellieren mit Nachdruck, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich nachzubessern. So kann er nicht bleiben!“


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