Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 006 - 17.01.2011

Streikrecht auch für Beamtinnen und Beamte

Zu der anhaltenden Debatte um ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte erklärt Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Seit mehreren Jahren nutzen die Arbeitgeber ihre einseitige Regelungskompetenz, um auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten die Personalkosten zu senken. Beamtinnen und Beamte haben in den letzten Jahren immer wieder finanzielle Einschnitte hinnehmen müssen.“

Der DGB und seine Gewerkschaften fordern Bundes- und Landesregierungen auf, endlich zu verhandeln statt zu verordnen. „In diesem Punkt unterscheiden wir uns wesentlich vom Deutschen Beamtenbund, der offensichtlich aus Angst vor notwendigen Veränderungen alles hinnehmen will“, so Ingrid Sehrbrock weiter.

„Ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte würde die Funktionsfähigkeit des Staates nicht gefährden“, betont die stellvertretende DGB-Vorsitzende. „Ein Streik ist stets das letzte Mittel. Wir wollen Konflikte durch Verhandlungen lösen und gehen sehr verantwortungsbewusst mit der Entscheidung zu streiken um. Das zeigen auch die Erfahrungen der letzten Jahre.

Darüber hinaus darf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ignoriert werden, wonach ein generelles Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.“


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