Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 025 - 18.04.2019
Company Law Package

Freiheiten für die Unternehmen, kleine Schritte zum Schutz der Arbeitnehmer

Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit den Weg frei gemacht für eine Änderung der Richtlinie zu grenzüberschreitender Unternehmensmobilität. Die Europäischen Institutionen legen damit auch Regelungen zum Schutz der Interessen von Arbeitnehmern bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen vor.

Dazu sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Donnerstag in Berlin:

„Die neuen EU-Regelungen enthalten kleinere Fortschritte, die wir begrüßen. Insgesamt sind die neuen Vorschriften jedoch nicht präzise und wirkkräftig genug, um eine missbräuchliche Nutzung der grenzüberschreitenden Unternehmensmobilität auszuschließen. So bleibt es möglich, dass trickreiche Unternehmen die neuen Schutzregelungen umgehen. Diese Schlupflöcher hätten vermieden werden können, wenn sich die Europäischen Institutionen auf die überzeugenden ursprünglichen Vorschläge des Europäischen Parlaments geeinigt hätten. Leider haben nationale Regierungen in den sogenannten Trilog-Verhandlungen einen echten Fortschritt verhindert.

Damit haben die Europäischen Institutionen eine echte Chance verpasst, um die grenzüberschreitende Mobilität der Unternehmen mit einem wirksamen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbinden. Der DGB fordert die Europäischen Institutionen daher nachdrücklich dazu auf, diese Defizite durch eine Rahmenrichtlinie zur Unterrichtung, Anhörung und Unternehmensmitbestimmung auszugleichen und stärkere Maßnahmen gegen Steuervermeidung sowie gegen die Umgehung von Sozialstandards vorzulegen.

Der deutsche Gesetzgeber ist aufgefordert, bei der nun anstehenden Umsetzung in nationales Recht seinen Spielraum so zu nutzen, dass die Gefahren des Missbrauchs eingedämmt werden.“

Hintergrund:

Der Beschluss basiert auf der Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im März 2019 im sogenannten informellen Trilog getroffen haben. Die Änderungen wurden notwendig, nachdem der Europäische Gerichtshof die grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen sukzessive und einseitig gestärkt hatte. Es drohte eine weitere Zunahme von Briefkastenfirmen zum Steuer-, Sozial- und Mitbestimmungsdumping. Nach dem heutigen Beschluss des Parlamentes muss noch der Ministerrat der europäischen Regelung zustimmen.


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