Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 098 - 06.12.2018
Company Law Package

DGB begrüßt Schutz für die Mitbestimmung

Zum Beschluss des Rechtsausschusses (JURI) des Europäischen Parlaments zur Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Donnerstag:

„Heute ist ein guter Tag für das soziale Europa. Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen wegweisenden Beschluss getroffen. Ich begrüße außerordentlich, dass der Parlamentsausschuss Maßnahmen verabschiedet hat, mit denen die Gründung von Briefkastengesellschaften erschwert wird.

Positiv ist außerdem, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig geschützt wird, wenn Unternehmen grenzüberschreitend verschmelzen oder ihren Satzungssitz verlegen. Erstmalig sprechen sich die Europaabgeordneten auch für „dynamische“ Schwellenwerte der Unternehmensmitbestimmung aus – ein wirksames Instrument gegen die in Deutschland leider weit verbreitete Flucht vor der Mitbestimmung.

Das Europäische Parlament hat damit bewiesen, dass es möglich ist, die Mobilität der Unternehmen zu verbessern, ohne die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verletzen.

Jetzt liegt der Ball im Spielfeld des Ministerrates. Er muss schnell einen Beschluss fassen, damit das Gesetzespaket noch vor den Europawahlen beschlossen werden kann. Dabei sollte sich der Rat möglichst weitgehend an den positiven Beschlüssen des Europäischen Parlaments orientieren.“

Information und Anlagen:

Der Entwurf der Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen ist ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmensrechtspaketes der EU-Kommission („Company Law Package“).


Die DGB-Stellungnahme zum Download:

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