Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 038 - 05.03.2014

Arbeitnehmerentsendung: Falsche Versprechen vor der Europawahl

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert das Ergebnis der Verhandlungen zur Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie scharf. Verhandelt hatten das Europäische Parlament, Rat und Kommission im sogenannten informellen Trilog. Aus Sicht des DGB verbessert die Richtlinie die Situation der entsandten Beschäftigten nicht, sondern birgt die Gefahr von weiteren Verschlechterungen. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Mit dieser Richtlinie sind wir bei der Bekämpfung von Missbrauch und der Umgehung von Arbeits- und Sozialstandards im Bereich der Arbeitnehmerentsendung keinen Schritt weiter. Das Europäische Parlament hatte gute Vorschläge etwa zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten gemacht. Die Mitgliedsstaaten im Rat und die Europäische Kommission haben dies aber leider blockiert.

Die Befürworter dieses Kompromisses wollten schnelle Lösungen vor der Europawahl, übersehen aber, dass mit unklaren Formulierungen im Richtlinientext niemandem geholfen ist. Die Auseinandersetzung wird so letztlich vor die Gerichte verlagert. Dabei wäre entschiedenes Handeln dringend nötig gewesen: In vielen Branchen werden entsandte Beschäftigte einzig mit dem Ziel des Lohn- und Sozialdumpings eingesetzt. Missbrauchsfälle gibt es mittlerweile in fast allen Branchen, besonders alarmierend jedoch in der Bau- und Fleischwirtschaft.

Der DGB erwartet, dass die Lösung der Probleme im Bereich der Entsendung weiter auf der Tagesordnung bleibt und fordert die Bundesregierung und das Europäische Parlament auf, endlich wirksam gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen und sich für eine echte Verbesserung der Situation der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen.“

Hintergrund:

Die Entsenderichtlinie von 1996 sollte einen Mindestschutz für entsandte Beschäftigte und fairen Wettbewerb gewährleisten. Doch in der Praxis findet Missbrauch und Ausbeutung entsandter Beschäftigter statt. Mit der Durchsetzungsrichtlinie sollte die Entsenderichtlinie deshalb verbessert werden. Nach Abschluss der sogenannten informellen Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rats und der EU-Kommission ist es heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat zu einer Einigung gekommen. Das Ergebnis der Trilogverhandlungen muss jetzt vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat bestätigt werden.


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